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So sehen die Lockerungen im Amateurfußball aus

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Seit November ist der Amateursportbetrieb in Nordrhein-Westfalen unzulässig. Bei der ab 15. Mai gültigen Corona-Schutzverordnung sind aber bereits Lockerungen bei bestimmten Inzidenzwerten vorgesehen.

Ein halbes Jahr lang ist der Amateurfußball in Nordrhein-Westfalen mittlerweile unzulässig. Die Sportanlagen sind für Über-15-Jährige und Erwachsene aktuell nur für den Individualsport oder Individualtrainings geöffnet. An Zweikämpfe oder Spielen war bisher nicht zu denken. Am 15. Mai tritt jedoch die neue Corona-Schutzverordnung in Kraft. Diese sieht auch Lockerungen für den Amateursport vor.

Diese ist jedoch an Indizidenzregelungen gebunden. Wenn ein Kreis fünf Werktage unter den Schwellenwerten 100 und 50 liegt, gelten diese Lockerungen am zweiten Tag nach dem fünften Werktag. Läge am Freitag, 14. Mai, beispielsweise die Inzidenz in einer bestimmten Stadt unter 100 wäre das der erste Werktag. Samstag, Montag, Dienstag und Mittwoch, 19. Mai, müssten folgen. Dann wären ab Freitag, 21. Mai Lockerungen möglich.

Inzidenz unter 100

Für Kinder bis einschließlich 14 Jahren ist der Kontaktsport unter freiem Himmel unter in Gruppen von bis zu 20 Kindern erlaubt, zuzüglich zweier Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen. Diese müssen dann auch keinen negativen Coronatest mehr vorlegen. Ab 15 Jahren ist der Kontaktsport unter freiem Himmel mit maximal fünf Personen aus maximal zwei Hausständen erlaubt. So sah auch die Regelung vor Inkrafttreten der Bundesnotbremse aus.

Hinzu kommt allerdings eine Erweiterung: Der kontaktfreie Sport ist mit bis zu 20 Personen möglich. Für die Trainer bedeutet dies, dass sie ein Fußballtraining ohne Zweikämpfe oder Spielformen in größeren Gruppen anbieten können.

Inzidenz unter 50

Ab einem stabilen Inzidenzwert unter 50 ist der Amateursport unter freiem Himmel wieder ohne Einschränkungen möglich. In der Corona-Schutzverordnung ist zusätzlich festgehalten, dass Zuschauer auf Sitzplätzen mit bis zu 20 Prozent der regulären Kapazität (höchstens 500 Personen) mit Rückverfolgbarkeit möglich ist. Dies lässt die Interpretation zu, dass auch der Spielbetrieb zumindest wieder möglich wäre.

In Sporthallen sind die Regeln noch etwas strenger: Kontaktfreier Sport ist dann in unbegrenzter Personenanzahl möglich, wenn ein negativer Corona-Schnell- oder Selbsttest vorliegt. Kinder bis einschließlich 14 Jahren sind nach Paragraph 2 der CorSchVO von den Kontatbeschränkungen ausgenommen. Daraus ließe sich schlussfolgern, dass der Kontaktsport für Kinder bis einschließlich 14 Jahren ohne Einschränkungen möglich ist. Für Jugendliche ab 15 Jahren und Erwachsene gilt, dass maximal zehn Personen aus drei Haushalten mit bestätigtem negativen Coronatest zusammenkommen dürfen (Kinder bis 14 nicht mitgezählt). Die Zuschauerkapazität ist auf Sitzplätze bei bis zu 20 Prozent der Kapazität (höchstens 250 Personen) beschränkt. Die Zuschauer brauchen einen bestätigten negativen Coronatestund müssen rückverfolgbar sein.

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