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Ex-Präsident Zwanziger gewinnt Prozess

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Ex-DFB-Präsident Theo Zwanziger hat im Rechtsstreit mit dem Fußballverband von Katar einen Sieg errungen. Das teilte das Düsseldorfer Landgericht mit.

Wer Kritik an öffentlichen Missständen übt, der sei nicht auf das mildestes Mittel zur Verdeutlichung beschränkt. Die 6. Kammer des Landgerichts Düsseldorf führte diese Argumentation ins Felde und wies die Klage der Qatar Football Association gegen den ehemaligen DFB-Präsidenten Theo Zwanziger am Dienstagmorgen ab. Die Aussage Zwanzigers in einem Interview mit dem Hessischen Rundfunk am 2. Juni 2015, “Ich habe immer gesagt, dass Katar ein Krebsgeschwür des Fußballs ist”, sah der Vorsitzende Richter Joachim Matz und seine beiden Kollegen vom Artikel 5 des Grundgesetzes gedeckt. Da wird das Recht auf freie Meinungsäußerung manifestiert.

Die Kammer begründete die Abweisung der Klage auch damit, dass Zwanziger die Aussage “in Wahrnehmung des berechtigten Interesses” getätigt hätte, die öffentliche Debatte über die diskutable Vergabe der Fußball-Weltmeisterschaft im Jahr 2022 in den arabischen Kleinstaat Katar anzuregen. Dazu übersteige die Einschätzung “Krebsgeschwür” noch nicht die Grenze der Angemessenheit, Zwanzigers Aussage sei auch keine Schmähkritik.

Der katarische Fußballverband, vertreten durch den CSU-Politiker Peter Gauweiler, kann nun binnen eines Monats Berufung zum Oberlandesgericht einlegen. Ob das passiert, ist offen. Beide Parteien waren am Dienstag zur Urteilsverkündung im Raum 2.111 des Düsseldorfer Landgerichts an der Werdener Straße nicht erschienen.

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