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Lille-Einspruch scheitert auch in zweiter Instanz
Nur Gang vor Internationalen Sportgerichtshof bleibt

Lille-Einspruch scheitert auch in zweiter Instanz
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Die UEFA hat den Einspruch des französischen Erstligisten OSC Lille gegen die Wertung des Champions-League-Spiels gegen Manchester United auch in zweiter Instanz abgelehnt. Nun hat der OSC nur noch eine Chance.

Auch in zweiter Instanz hat die Europäische Fußball-Union UEFA den Protest des OSC Lille gegen die Wertung des Champions-League-Spiels gegen den englischen Ex-Meister Manchester United (0:1) abgewiesen. Lille hatte einen angeblichen Regelverstoß des niederländischen Schiedsrichters Eric Bramhaar beklagt, der den Freistoß-Treffer von Ryan Giggs in der 84. Minute anerkannt hatte, obwohl Lilles Torhüter Tony Sylva zum Zeitpunkt der Ausführung noch am rechten Pfosten die Mauer stellte.

Der Kontinentalverband hatte Lilles Protest abgelehnt und ein Verfahren gegen die Franzosen eingeleitet, die nach dem umstrittenen Siegtor das Feld kurzfristig verlassen hatten und damit wohl einen Spielabbruch provozieren wollten. Gegen das erstinstanzliche Urteil hatte Lille Einspruch eingelegt. Nun stellte die UEFA klar, dass Bramhaar keinen Fehler begangen hat. Lille bleibt nur noch der Gang vor den Internationalen Sportgerichtshof CAS in Lausanne.

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