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DFB-Bundesgericht weist Fürther Einspruch zurück

DFB-Bundesgericht weist Fürther Einspruch zurück
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Der Einspruch von Zweitligist SpVgg Greuther Fürth gegen die 0:1-Niederlage in der Partie gegen den MSV Duisburg ist abgewiesen worden. Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) bestätigte den "Zebras"-Sieg.

Der 1:0-Sieg des MSV Duisburg gegen die SpVgg Greuther Fürth in der zweiten Bundesliga vom 26. September 2004 hat weiterhin bestand. Diese Entscheidung fällte das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) unter Vorsitz von Georg Adolf Schnarr (Bruchmühlbach) und wies damit den Einspruch der Fürther im Zuge des Wett- und Manipulationsskandals gegen die Entscheidung des DFB-Sportgerichtes vom 10. März zurück.

Fürths Anwalt droht mit Gang vors Schiedsgericht

Das Bundesgericht schenkte wie schon das Sportgericht den Ausführungen von Skandal-Schiedsrichter Robert Hoyzer Glauben, der am Mittwoch erstmals in der DFB-Zentrale in Frankfurt/Main selbst aussagte.

Hoyzer, der vor der Begegnung 5000 Euro Bestechungsgeld erhalten hatte, beteuerte dabei erneut, den Spielverlauf nicht zugunsten des MSV beeinflusst zu haben: "Ich habe bei diesem Spiel in keinem Fall für die ein oder andere Mannschaft gepfiffen." Fürth kündigte durch seinen Anwalt Horst Kletke bereits mit hoher Wahrscheinlichkeit den Gang vor das Schiedsgericht als letzte Instanz an.

Nach dem Urteil des Bundesgerichtes bleibt es damit zunächst bei zwei Spielwiederholungen. Als erste Partie wurde am Mittwoch die Regionalliga-Begegnung zwischen den Amateuren von Hertha BSC Berlin und Arminia Bielefeld wiederholt. Schiedsrichter Dominik Marks hatte das Spiel am 11. August 2004 nach Meinung des DFB-Sportgerichtes für 6000 Euro manipuliert.

Ahlen gegen Burghausen am 27. April

Die von Hoyzer verschobene Zweitliga-Partie LR Ahlen gegen Wacker Burghausen ist für den 27. April neu angesetzt. Hoyzer hatte zugegeben, das Spiel am 22. Oktober 2004 zugunsten von Ahlen (1:0) beeinflusst zu haben.

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