Der Vorwurf: Die Mülheimer sollen den SC Wiedenbrück verklagt haben, weil der Aufsteiger ein Foto von der Homepage des VfB kopiert und in das Stadionheft sowie seine eigene Internetseite in den Vorschau-Text eingebaut hat. „So ein Vorgehen ist mehr als bedauerlich“, schüttelt SCW-Chef Dr. Michael Reinker den Kopf. „Gerade in unserer Liga sollte man doch zusammenhalten. Außerdem ist es ja auch PR für den VfB. Dadurch ist niemandem ein Nachteil entstanden, deshalb kann ich diese Reaktion nicht verstehen.“
Denn den Wiedenbrücker ist ein Schreiben von Rechtsanwalt Marcus Beckmann auf den Tisch geflattert. Aber der Jurist erklärt den Zusammenhang: „Es geht in diesem Fall nicht um die Vereine. Es ist eine Angelegenheit zwischen meiner Mandantin Nicole Trucksess und der Agentur rb medienservice, die für den SCW arbeitet.“
Übersetzt: Speldorf ist schuldlos und nicht der SC Wiedenbrück, sondern lediglich Agenturchef Robert Becker hat die Abmahnung erhalten.
„Das stimmt, denn wir gehen in diesem Bereich nicht gegen die Klubs vor“, macht Beckmann deutlich, dass die aufkeimenden Gerüchte nichts mit der Realität zu tun haben.
Trucksess, die als freie Fotografin unter anderem Fotos für das Internet-Portal der Speldorfer macht, erläutert, warum sie rechtliche Schritte eingeleitet hat: „Grundsätzlich dürfen meine Bilder genommen werden. Zum einen sollte man aber vorher fragen.“ Trucksess legt nach: „Zum anderen darf man aber nicht die Urheberrechtsnachweis aus dem Foto ausschneiden und das Bild dann mit einem eigenen Nachweis versehen. Das ist nicht in Ordnung und macht mich sauer. Aber der VfB hat damit gar nichts zu tun, sondern es ist meine Sache.“
Der Streitwert soll sich auf rund 1.400 Euro belaufen. „Die Unterlassungsansprüche sind sehr teuer, aber dazu kann ich nichts sagen“, winkt Beckmann ab.
Die Quintessenz ist aber, dass selbst wenn die Gerüchteküche brodelt, man sich auch ganz schnell die Finger verbrennen kann. Denn weder Speldorf noch Wiedenbrück sind in diesem Fall die Dummen.