Laut der am 1. September in Kraft getretenen NRW-Corona-Schutzverordnung bleibt es zunächst bei der Vorgabe, nicht mehr als 300 Zuschauer zuzulassen. „Sportveranstaltungen mit über 300 Zuschauern sind aktuell nicht zulässig“, teilte ein Sprecher des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales auf Anfrage der Deutsche Presse-Agentur mit.
An diesem Wochenende starten zahlreiche Amateur-Ligen in NRW sowie die Frauenfußball-Bundesliga in ihren Spielbetrieb. Die Schutzverordnung gilt zunächst bis zum Ablauf des 15. September.
Auch alle in NRW stattfindenden DFB-Pokalspiele mit Profi-Beteiligung können vor maximal 300 Fans ausgetragen werden - zusätzlich zu Vereinsbeschäftigten, Mannschaftsbeteiligten, Betreuern, Ordnern oder Medienvertretern. „Im Rahmen des Wettbewerbs sind Rundfunk-Produktionen (TV, Radio, Internet) und dazu auch der Zutritt zu der Wettbewerbsanlage gestattet“, erläuterte der Sprecher des Gesundheitsministeriums. Daraus folge, „dass über 300 Zuschauer hinaus“ zusätzliche Personen auf der Anlage sein dürfen.
„Der Physiotherapeut einer Mannschaft ist kein Zuschauer, weil er seinen Beruf ausübt. Der TV-Redakteur ist kein Zuschauer, weil er für die Fernsehproduktion notwendig ist. Fanclub-Mitglieder oder Angehörige von Profispielern sind dagegen Zuschauer.“ dpa