Das entschied das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) am Montag nach einer mündlichen Verhandlung. Damit folgte das Gremium dem Antrag des Kontrollausschusses, der wegen unsportlichen Verhaltens der KSC-Anhänger in fünf Fällen ermittelt hatte.
"Das Urteil hat generalpräventive Bedeutung. Zuschauerausschreitungen haben an Zahl und Umfang erheblich zugenommen. Eine Geldstrafe oder ein Teilausschluss für ein Spiel in der 3. Liga hätten als Strafmaß nicht ausgereicht", sagte Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts. Gegen das Urteil kann der Karlsruher SC binnen einer Woche Berufung vor dem DFB-Bundesgericht einlegen.
Geahndet wurden vom Sportgericht insbesondere die Vorkommnisse beim Relegations-Rückspiel des KSC gegen Jahn Regensburg am 14. Mai 2012, als etwa 200 Karlsruher Zuschauer nach Spielende teilweise gewaltsam das Spielfeld stürmten, Pyrotechnik abbrannten und Ordner angriffen. Anhänger hatten zudem versucht, den Gästebereich und die Geschäftstelle zu stürmen. Insgesamt wurden bei den Ausschreitungen mehr als 70 Personen verletzt - darunter 18 Polizeibeamte.
Während der Partie hatten KSC-Fans Rauch- und Knallkörper gezündet und einen Regensburger Spieler mit einem leeren Bierbecher im Nackenbereich getroffen. Pyrotechnik war bereits in den Spielen gegen Energie Cottbus am 17. Februar, beim FC St. Pauli am 12. März, bei Alemannia Aachen am 29. April und im Relegations-Hinspiel gegen Regensburg am 11. Mai gezündet worden.