"Wir haben uns mit Hertha darauf geeinigt, die Entscheidung des DFB-Bundesgerichts zu akzeptieren. Sollte nichts Außergewöhnliches passieren, werden wir nicht vors Schiedsgericht ziehen", wird Christoph Schickhardt, der Anwalt der Berliner, in der Bild-Zeitung zitiert.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hatte am Montag in erster Instanz den Einspruch der Berliner gegen die Spielwertung abgewiesen. In der Verhandlung vor dem Bundesgericht (ab Freitag, 12.30 Uhr) will die Hertha nun Verfahrensfehler anhand von Video-Aufzeichnungen nachweisen. Die Sequenzen waren in erster Instanz nicht als Beweismittel zugelassen worden.