Das sagte St. Paulis Medien-Leiter Christian Bönig dem Sport-Informations-Dienst (SID). Allerdings habe St. Pauli dem Strafmaßantrag des Kontrollausschusses des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) nicht zugestimmt. Zum konkreten Inhalt des Strafantrags wollte der Verein aufgrund des schwebenden Verfahrens keine Angaben machen. Das Urteil trifft nun das DFB-Sportgericht.
Am 19. Dezember hatte ein Zuschauer den Frankfurter Pirmin Schwegler während der Zweitliga-Partie des FC St. Pauli gegen Eintracht Frankfurt mit einer Kassenrolle am Kopf getroffen. Bereits den Saisonauftakt hatten die Hamburger in Lübeck bestreiten müssen, nachdem die Bundesliga-Partie gegen Schalke 04 im vergangenen April nach einem Bierbecher-Wurf gegen den Schiedsrichter-Assistenten abgebrochen worden war.