Der FC Schalke 04 seinen Mitgliedern die Einladung zur Mitgliederversammlung am 17. Juni durch eine Mitteilung auf der Homepage zugestellt. Gleichzeitig gab es auch eine Übersicht über zugelassene und nicht zur Abstimmung zugelassenen Anträge.
Einer davon war besonders brisant. Denn Schalke-Mitglied Manfred Nentwich hat einen Abstimmungsantrag mit dem Thema Ausgliederung gestellt. „Der Schuldenberg von über 180 Millionen Euro ist nur mit einer Ausgliederung, mit Ablösesummen von Spielern und einem greifenden Konzept zu lösen. Durch die Reduzierung der Spielergehälter wird der Schuldenstand nicht höher, erreicht aber auch keinen spürbaren Abbau der Schulden“, lautete die Begründung des Fans. Er verwies auf das von Clemens Tönnies mit dem damaligen Vorstand angeblich vor seinem Rücktritt als Aufsichtsratschef bereits ausgearbeitete Konzept einer Kommanditgesellschaft auf Aktien. Es gäbe keinen anderen Weg ,Schalke zu alter Größe zurückzuführen.
Der Aufsichtsrat hat den Antrag jedoch wegen Formfehler abgelehnt. Für die Ausgliederung der Lizenzspielerabteilung benötige man eine eigens zu diesem Zweck einberufene Mitgliederversammlung. Zudem gehe aus dem Antrag die beantragte Rechtsform nicht eindeutig hervor.
Schalke: Nentwich wollte Tönnies zum Ehrenmitglied ernennen lassen
Manfred Nentwich sorgte bereits im Vorfeld der vergangenen Mitgliederversammlung für Unruhe, weil er Tönnies durch die Mitglieder wegen seiner Verdienste um den Verein zum Ehrenmitglied erklären lassen wollte. „Wir haben Clemens Tönnies mit seiner Unterstützung und seinem Einsatz die Veltins-Arena, die Knappenschmiede und das gesamte Berger Feld, um einiges zu nennen, zu verdanken“, schrieb Nentwich damals. Es gab einen Sturm der Entrüstung, da Tönnies zuletzt mehr als umstritten war. Auf Bitte von Tönnies selbst zog Nentwich den Antrag dann noch vor der Versammlung zurück.
Ganz vom Tisch ist das Thema Ausgliederung auf der Mitgliederversammlung allerdings nicht. So wurde ein Antrag von Karl Kinne und Markus Rohmann zugelassen, der den Vorstand per Votum der Mitgliederversammlung mit der Durchführung einer Mitgliederbefragung beauftragen soll, um eine Öffnung zu einer neuen Gesellschafterstruktur zu ermöglichen. Die genaue Fragestellung soll dabei noch durch den Aufsichtsrat festgelegt werden.