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DFL will mehr Rechtssicherheit bei 50+1 schaffen

DFL will mehr Rechtssicherheit bei 50+1 schaffen
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Die Deutsche Fußball Liga (DFL) will mit einer Anpassung der viel diskutierten 50+1-Regel künftig mehr Rechtssicherheit schaffen.

Die Deutsche Fußball Liga (DFL) will mit einer Anpassung der viel diskutierten 50+1-Regel künftig mehr Rechtssicherheit schaffen. Gemäß einstimmigem Vorschlag des DFL-Präsidiums sollen künftig keine weiteren Ausnahmen von der 50+1-Regel erteilt werden.

Für die bereits mit Ausnahmen bedachten Klubs Bayer Leverkusen und VfL Wolfsburg sollen zudem gewisse Bedingungen greifen. Den Vorschlag soll nun zunächst das Bundeskartellamt bewerten, anschließend müsste die DFL-Mitgliederversammlung dem Antrag mit Zwei-Drittel-Mehrheit zustimmen.

Bereits seit Jahren gibt es im deutschen Fußball intensive Diskussionen um die 50+1-Regel. „Vielleicht schon viel zu lange“, hatte DFL-Interimschef Oliver Leki zuletzt eingeräumt. Das Bundeskartellamt hatte die Regel im Jahr 2021 als unproblematisch eingestuft, die Ausnahmen allerdings als durchaus problematisch bewertet. Diese Bedenken sollen mit den angedachten neuen Regularien aus dem Weg geräumt werden. Nach der 50+1-Regel muss der Mutterverein immer die Stimmenmehrheit halten, um den Einfluss von Investoren zu begrenzen.

Für Leverkusen, Wolfsburg und Hoffenheim galt sie auf diese Weise über Jahre nicht, weil die jeweiligen Mehrheitseigner (Bayer, Volkswagen, Dietmar Hopp) sich seit mindestens 20 Jahren um den jeweiligen Klub verdient machen. In der vergangenen Woche kündigte Hopp allerdings an, die TSG in den Kreis der regulären 50+1-Klubs zurückführen und auf seinen Sonderstatus mit Stimmenrechtsmehrheit verzichten zu wollen.

Die Bedingungen für Leverkusen und Wolfsburg sollen bezwecken, dass die Förderausnahmen konsistenter mit der 50+1-Grundregel ausgestaltet werden. Unter anderem ist unter gewissen Voraussetzungen eine Ausgleichszahlung des beherrschenden Mehrheitseigners ähnlich der Regularien des neuen europäischen Financial Fair Play angedacht. Außerdem muss ein Vertreter des Muttervereins in das mit Kontroll- und Zustimmungsbefugnissen ausgestattete Aufsichtsgremium der Kapitalgesellschaft entsandt werden.

Bei der Entscheidung über identitätsstiftende Merkmale wie beispielsweise Vereinslogo oder Zahl der Stehplätze solle dieser zudem ein Vetorecht erhalten. „Im Hinblick auf die mehrheitlichen Strömungen im deutschen Profifußball war es wichtig, nach Monaten intensiver Diskussionen eine für alle Seiten tragfähige Lösung herbeizuführen“, sagte Leverkusens Klubchef Fernando Carro: „Alleine deshalb haben wir dem gefundenen Kompromiss, der für uns teilweise schmerzhaft ist, zugestimmt.“

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