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Krawallmacher im Stadion müssen für Strafen haften

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BGH: Krawallmacher im Stadion müssen für Strafen haften
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Der Deutsche Fußball-Bund hat das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Schadenersatzpflicht von Krawallmachern als einen "beachtlichen Erfolg" des 1. FC Köln bezeichnet.

Der Fan-Zusammenschluss "Unsere Kurve" hat das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), wonach Böllerwerfer und andere Krawallmacher für Geldstrafen zukünftig selbst haften müssen, kritisiert. "Das Urteil ist für uns eine große Enttäuschung und natürlich sehr bitter", sagte Sprecher Jochen Grotepaß am Donnerstag. Man habe nach der Entscheidung deutlichen Gesprächsbedarf mit dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) und der Deutschen Fußball Liga (DFL). Die Karlsruher Richter hatten zu klären, ob es zwischen den Verstößen gegen die Stadionordnung und den Verbandsstrafen des DFB einen rechtlichen Zusammenhang gibt - was sie bejahen. Damit haben die Clubs von höchster Instanz Grünes Licht, um sich das Geld für die Strafen bei den Tätern zurückzuholen. Die Organisation "Unsere Kurve" kündigte an, politisch gegen das Urteil vorzugehen.

Auch über einen Gang vor das Bundesverfassungsgericht werde man nachdenken, erklärte Rainer Vollmer, ein weiterer Sprecher der Organisation. Er sagte: "Wir sind überhaupt nicht einverstanden mit diesem Urteil."

Der Zusammenschluss kritisiert vor allem, dass zwischen den Strafen keine Unterschiede gemacht werden. "Wenn Leib und Leben zu Schaden kommen, müssen Täter ermittelt und bestraft werden", sagte Vollmer. Ob dies für kontrolliert angezündete Pyrotechnik auch gilt, sei für ihn zu hinterfragen. "Es ist die Schwierigkeit, dort eine Grenze zu ziehen", erklärte Vollmer.

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