Der Anhänger des deutschen Rekordmeisters hat Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 30. November in dieser Sache eingelegt. Der BGH hatte die Vereine in ihren weitreichenden Rechten bestätigt, Hausverbote auszusprechen und potenzielle Störer auszuschließen, solange keine Willkür vorliegt.
Der Teenager wollte sein bereits abgelaufenes bundesweites Stadionverbot nach Ausschreitungen am 25. März 2006 in Duisburg für rechtswidrig erklären lassen. "Wir sind der Ansicht, dass der BGH das Urteil nicht nachvollziehbar begründet hat", teilte Marco Noli, Anwalt des Bayern-Anhängers, mit. "Der BGH hat unserer Ansicht nach nicht angemessen abgewogen zwischen dem erheblichen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte (...) auf der einen Seite und der Tatsache, dass dem Betroffenen nachweislich kein Fehlverhalten vorgeworfen werden kann, auf der anderen Seite." Der BGH habe "nicht angemessen berücksichtigt, dass das Stadionverbot das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen in hohem Maße verletzt, obwohl dieser nachweislich überhaupt nichts weiter getan hat, als mit anderen nach dem Spiel zur S-Bahn zu laufen".
Das bundesweite Stadionverbot für seinen Mandanten habe diesem "nicht für zwei Jahre sein Haupthobby genommen (...), sondern auch sein Ansehen in der Gesellschaft beschädigt". Nach Ansicht des Anwalts ist die Unschuld des Fans erwiesen. "Dass das Ermittlungsverfahren aus Bequemlichkeit wegen geringer Schuld eingestellt worden ist, obwohl die Einstellung wegen erwiesener Undschuld geboten war, hätte dem Betroffenen nicht zur Last gelegt werden dürfen."
Die Erfolgsquote bei Verfassungsbeschwerden liegt bei etwa drei Prozent. Michael Gabriel, Leiter der Koordinationsstelle Fanprojekte (KOS), begrüßte das Vorgehen trotz der statistisch geringen Aussichten. "Für uns kommt das nicht überraschend. Und wir finden es auch äußerst sinnvoll, dass es nun eine höchstrichterliche Entscheidung geben wird, um anschließend endlich Klarheit in dieser Sache zu haben."