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BGH-Urteil
Stadionverbotregel ist zulässig

BGH: Stadionverbot-Regel ist zulässig
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Der Bundesgerichtshof hat in einer Grundsatzentscheidung die umstrittenen Regeln für bundesweite Stadionverbote durch die Klubs als zulässig eingestuft.

Das Gericht wies am Freitag die Klage eines Fans von Rekordmeister Bayern München ab. Gegen den Anhänger war aufgrund des Verdachts einer Gewalttat am 25. März 2006 in Duisburg vom MSV ein zweijähriges Besuchsverbot für sämtliche Fußballspiele in Deutschland verhängt worden.

"Weder das zeitliche Ausmaß noch der inhaltliche Umfang des Verbots sind rechtlich zu beanstanden", teilte das BGH in einer Stellungnahme mit. Es sei nicht ersichtlich, dass der MSV Duisburg mit seinem ausgesprochenen Stadionverbot "den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt hätte".

Foto: firo.

Mit seiner Entscheidung bestätigte das BGH die "Richtlinien zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten" des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), nach denen bereits der Verdacht von Gewalttaten - wie ein Ermittlungsverfahren - ausreicht, um Fans aus den Stadien zu verbannen. Es gehe darum, "potentielle Störer auszuschließen, die die Sicherheit und den reibungslosen Ablauf von Großveranstaltungen wie einem Liga-Fußballspiel gefährden können", erklärte das BGH. Sowohl der DFB als auch die Deutsche Fußball Liga (DFL) begrüßten die Entscheidung. "Wir sehen dies als Bestätigung unserer Linie, durch Erlass von Stadionverboten gegen Gewalttäter oder Randalierer friedliche Fans vor gewaltbereiten Zuschauern zu schützen", sagte der DFB-Sicherheitsbeauftragte Helmut Spahn. DFL-Geschäftsführer Holger Hieronymus ergänzte: "Die Sicherheit des Zuschauers ist das höchste Gut. Dies hat das Gericht bestätigt."

Der klagende Bayern-Fan war nach Ausschreitungen am 25. März 2006 mit der als gewaltbereit geltenden Münchner Fan-Gruppe "Schickeria" in Duisburg, bei denen mindestens eine Person verletzt und ein Auto beschädigt wurde, vorübergehend festgenommen worden. Das Ermittlungsverfahren wegen Landsfriedensbruch gegen ihn wurde jedoch später eingestellt. Er bestreitet seine Schuld und wollte durch die Klage vor dem BGH erreichen, dass das bereits abgelaufene Stadionverbot für rechtswidrig erklärt wird. Der Anhänger war mit seiner Klage bereits vor dem Landgericht in Duisburg gescheitert.

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