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DFB-Sportgericht sperrt Otto Addo

DFB-Sportgericht sperrt Otto Addo
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Sollte der BVB auch im kommenden Jahr im Liga-Pokal mitmischen, so dürfen die Dortmunder Otto Addo in zwei Partien nicht aufs Feld schicken. Addo wurde vom DFB-Sportgericht nach seiner Roten Karte im Finale gesperrt.

Im kommenden Jahr finden im Falle einer Qualifikation die ersten zwei Begegnungen von Borussia Dortmund im Liga-Pokal ohne Otto Addo statt. Der Mittelfeldspieler vom BVB ist nach seiner Roten Karten im Liga-Pokalfinale gegen den Hamburger SV (2:4) vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) für zwei Spiele in diesem Wettbewerb gesperrt worden. Die Sperre endet spätestens mit Ablauf der Saison 2005/06.

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