Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den VfL Bochum im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro belegt.
Kurz nach Wiederanpfiff der Partie beim 1. FC Kaiserslautern am 14. März 2016 wurden im VfL-Fanblock Bengalische Feuer gezündet. Im Heimspiel gegen die SpVgg Greuther Fürth (20. März 2016) flogen in der Schlussminute Gegenstände auf das Spielfeld. Der dritte Fall ereignete sich im Heimspiel gegen Eintracht Braunschweig (8. Mai 2016), als ein Zuschauer in der 85. Minute auf das Spielfeld lief und so für eine Spielunterbrechung sorgte.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist somit rechtskräftig.