Startseite

Amateure
30 Personen: Verwirrung um Ersatzspieler - Verbände klären auf

In Westfalen und am Niederrhein fanden erste Testspiele statt.
In Westfalen und am Niederrhein fanden erste Testspiele statt. Foto: Frank Oppitz
MSV Duisburg
MSV Duisburg Logo
13:30
Erzgebirge Aue Logo
Erzgebirge Aue
18+ | Erlaubt (Whitelist) | Suchtrisiko | buwei.de

30 Personen dürfen laut Coronaschutzverordnung im Freien Kontaktsport betreiben, das ist klar. Doch wer alles dazu zählt, das ist nicht genau geregelt. 

Seit einigen Wochen ist Fußballtraining laut der Coronaschutzverordnung mit Kontakt wieder möglich - für Gruppen bis zu 30 Personen. Das setzt zumindest dem Trainingsbetrieb einen klaren Rahmen, sorgte aber während des Testspiel-Starts am Niederrhein und in Westfalen mitunter für Verwirrung.

Denn von der Politik wurde nicht genau festgelegt, wer neben den 22 Spielern auf dem Feld und dem Schiedsrichter respektive dem Schiedsrichtergespann noch zu aktiven Teilnehmern zählt - ob die Personenbeschränkung also auch bei Trainern, Betreuen sowie Auswechselspielern greift.

"Für uns gehören die 22 Spieler jeder Mannschaft, Schiedsrichter, Trainer und Betreuer beziehungsweise Physiotherapeuten dazu", erklärt Manfred Schnieders, Vizepräsident Amateurfußball des Fußball- und Leichtathletik-Verbandes Westfalen (FLVW) .

"Bei einer Auswechslung ändert sich die Anzahl der Personen auf dem Spielfeld logischerweise nicht. Eine Mannschaft kann also beliebig viele Spielerinnen oder Spieler einsetzen, da die Auswechselspieler in dem Moment nicht aktiv zum Spiel gehören." Die Ersatzspieler sollen in dem Fall auch nicht auf der Bank, sondern "hinter der Barriere oder auf der Tribüne mit entsprechendem Abstand" Platz nehmen.

Zugleich betont Schnieders: "Das ist unsere Interpretation, letztendlich wachen aber die Kommunen über die Einhaltung der Coronaschutzverordnung."

Testspiele verliefen bislang reibungslos

Eine ähnliche Ansicht vertritt Wolfang Jades, Vorsitzender des Fußball-Verbandes Niederrhein (FVN): "Aus der Verordnung ist nicht ersichtlich, dass nicht gewechselt werden darf", sagt er. Seine Auslegung der Regelung: "Unter die 30 Personen fallen meiner Meinung nach die aktiven Teilnehmer auf dem Spielfeld, also die 22 Spieler und Schiedsrichter. Dann würde diese Regelung auch noch einen kleinen Trainer- und Betreuerstab bei beiden Mannschaften abdecken, ohne dass die Personenanzahl überschritt würde."

Alle weiteren Personen, die zur Mannschaft gehören, "müssen dann hinter der Barriere unter Einhaltung der Hygieneregeln Platz nehmen" - so auch die Ersatzspieler.

Am Niederrhein haben in den vergangenen Tagen bereits zahlreiche Testspiele stattgefunden. Bislang sei alles reibungslos verlaufen, betont Jades. Genau wie Schnieders vom FLVW hofft er nun auf konkretere Anweisung seitens der Politik, wenn die aktuelle Coronaschutzverordnung am 11. August ausläuft.

Deine Reaktion zum Thema
1
2
3
4
5
1
2
3
4
5
1
2
3
4
5
Neueste Artikel