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Fernsehvertrag sorgt in Frankreich für Diskussion

Fernsehvertrag sorgt in Frankreich für Diskussion
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Durch die zeitversetzte Übertragung von Spielen in der französischen Liga droht Ärger. Olympique Marseille, Olympique Lyon und Paris St. Germain wollen ihre Spiele 15 Minuten nach dem Abpfiff verkaufen.

In der französischen Liga ist ein Streit über den Begriff "zeitversetzt" entstanden. Im November werden die Fernsehrechte für 2005 bis 2008 verkauft. Dies geschieht, wie in Deutschland, zentral. Bislang erhalten die Klubs 375 Millionen Euro, alle Einnahme-Töpfe zusammen genommen. Die Bundesliga nimmt rund 300 Millionen Euro ein.

Es gibt in Frankreich zwar zwei konkurrierende Pay-TV-Sender, aber keine Live-Ausstrahlung aller Spiele parallel wie in der Bundesliga bei Premiere. Dieses Manko wollen sich die Top-Klubs zu Nutze machen. Sie verweisen auf geltendes EU-Recht, demzufolge die "zeitnahe Einzelvermarktung" greift, sollten die Spiele via Zentralvermarktung durch den Verband nicht live ausgestrahlt werden.

Spitzenmannschaften wollen Spiele zeitversetzt verkaufen

Top-Klubs wie Olympique Marseille, Olympique Lyon und Paris St. Germain hatten beantragt, ihre Spiele "zeitversetzt" ab 15 Minuten nach dem Abpfiff verkaufen zu dürfen. Dagegen liefen die kleinen Klubs wie die Pay-Sender Sturm. Sie befürchten, dass die Pay-Rechte ins Bodenlose fallen, wenn 15 Minuten nach Abpfiff die Spiele bereits im frei empfangbaren Fernsehen in voller Länge zu sehen sind.

Vereine gehen Kompromiss ein

Inzwischen haben die Top-Klubs einem Kompromiss zugestimmt: Als "zeitnah" gilt jetzt eine Frist von 26 Stunden, was bedeutet, dass die Spiele vom Samstagabend frühestens am Montag ab 0.00 Uhr woanders - und insbesondere in Asien - gezeigt werden können. Dafür werden alle Mehrerlöse aus dem neuen TV-Vertrag - also alles, was 375 Millionen übersteigt - nicht mehr anteilig an alle gleich, sondern nach Tabellenplatz und Sendezeit verteilt.

In Deutschland stellt sich die Problematik nicht, da Premiere alle Spiele live zeigt und Sportfive zentral die Auslandsrechte makelt. Ohne dass es einen förmlichen Beschluss oder eine schriftlich fixierte Regelung gibt scheint im deutschen Profifußball die Übereinstimmung zu herrschen, im Falle eines Falles eine 24-Stunden-Frist einzuhalten, ehe die Spiele via Einzelvermarktung verkauft werden.

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