Dieses Urteil verkündete der Internationale Sportgerichtshof CAS am Donnerstag. Der Meister erfülle zwar die sportliche Qualifikation für die Teilnahme am Lizenzierungsverfahren, doch diese Tatsache berechtige noch nicht zur Teilnahme am DEL-Spielbetrieb, hieß es in dem Urteil. Der Internationale Sportgerichtshof stellte fest, dass die DEL die Anzahl der Klubs und die Kriterien für die wirtschaftliche Qualifikation frei festsetzen könne. "Wir können nun in Ruhe die nächste Saison vorbereiten", sagte DEL-Geschäftsführer Gernot Tripcke. Die DEL wird damit auch in der kommenden Saison 14 Vereine umfassen.
Zwischen der DEL und der Eishockey-Betriebsgesellschaft (ESBG) als Betreiber der zweiten Liga war es zum Streit über die Aufstiegsregelung gekommen, da der vereinbarte Kooperationsvertrag zum 30. April ausläuft. Auf einen neuen Vertrag haben sich die DEL und der Deutsche Eishockey-Bund (DEB) bislang noch nicht geeinigt. Dabei ist der Auf- und Abstieg ein Knackpunkt. Die DEL hat lediglich eine Nachrückerregelung angeboten. Falls ein Klub aus wirtschaftlichen Gründen ausscheiden sollte, könnte der Zweitliga-Meister nachrücken, wenn er die Voraussetzungen erfüllt.
Nach dem auslaufenden Vertrag hatte der Zweitliga-Meister das Recht, am Lizenzverfahren der DEL teilzunehmen und bei Erfüllung der wirtschaftlichen Voraussetzungen aufzusteigen. Davon hatte im vergangenen Jahr der EHC München Gebrauch gemacht.