Zum Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Rechtsanwalt Thomas Schmitz aus Krefeld, der beim Trabrennverein bereits als vorläufiger Insolvenzverwalter tätig war. Der Rennbetrieb wird ohne zeitliche Begrenzung fortgesetzt.
Der Trabrennverein hatte am 22. Juli Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wegen drohender Zahlungsunfähigkeit gestellt. Der Antrag war nach Angaben des Vorstands notwendig geworden, da das Urteil des Bundesfinanzhofs rechtskräftig wurde, nachdem der Verein auch ohne endgültige Klärung des Sachverhalts die Steuerbescheide aus den Jahren 1995 bis 2003 begleichen und damit Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Zinsen in Höhe von 2,05 Millionen Euro nachzahlen muss.
Einen Erlassantrag des Vereins, mit dem die Steuerbescheide bis zur endgültigen Klärung des Sachverhalts ausgesetzt werden könnten, lehnte das Finanzamt ab. Der Vorstand hat hierzu Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Eine Entscheidung hierzu steht noch aus.