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Verband lehnt Düren-Einspruch ab - Erwartungshaltung "grob fahrlässig"

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Micha Korb
Micha Korb Foto: Micha Korb

Der Westdeutsche Fußballverband (WDFV) hat den Einspruch des 1. FC Düren gegen die Entscheidung, das Spiel gegen Preußen Münster mit 0:2 zu werten, abgelehnt.

Einspruch abgelehnt! Der 1. FC Düren ist mit seinem Protest, das abgesagte Regionalliga-Spiel gegen Preußen Münster als 0:2-Niederlage zu werten, gescheitert. Das gab der Westdeutsche Fußballverband (WDFV) am Freitag bekannt.

"Entgegen der am 22.03.2023 anlässlich der Stadionbegehung besprochenen Vorgehensweise", habe der 1. FC Düren "die sachtangierten Institutionen (Polizei, Stadt Düren, Feuerwehr, WDFV) nach Fertigstellung der Baumaßnahmen nicht zu einer Stadionabnahme eingeladen", heißt es in der Mitteilung des WDFV. "Wenn ein solcher Termin zur Abnahme nicht koordiniert wird, ist es grob fahrlässig vom Verein davon ausgehen, dass er ein Spiel in einer Spielstätte austragen kann, aus der dieses unwidersprochen aus Sicherheitsgründen verlegt wurde."

Hintergrund: Das Ausweichstadion des 1. FC Düren in Wegberg war vergangene Woche nicht nutzbar. Und für den WDFV hatte das vereinseigene Stadion des Klubs - nach Umbauarbeiten im Gästeblock - nicht die Auflagen erfüllt. Der 1. FC Düren sah dies anders und erhob Einspruch - ohne Erfolg.

Das letzte Wort ist allerdings womöglich nicht gefallen. Der 1. FC Düren hat nun die Möglichkeit, binnen drei Tagen einen Antrag auf eine sportgerichtliche Entscheidung zu stellen.

Die Begründung des WDFV zum abgelehnten Einspruch im Wortlaut:

„Entgegen der am 22.03.2023 anlässlich der Stadionbegehung besprochenen Vorgehensweise, bei Fertigstellung der Baumaßnahmen die sachtangierten Institutionen (Polizei, Stadt Düren, Feuerwehr, WDFV) zu einer Stadionabnahme einzuladen, hat dies der Verein 1.FC Düren nicht veranlasst. Von einem Verein der Regionalliga West, die in der Corona-Pandemie vom Land Nordrhein-Westfalen als Profiliga klassifiziert worden ist, muss erwartet werden, eine Stadionbegehung zur finalen Abnahme in der Weise organisieren zu können, dass die sachtangierten Institutionen zu einem gemeinsamen Termin eingeladen werden. Wenn ein solcher Termin zur Abnahme nicht koordiniert wird, ist es grob fahrlässig vom Verein davon ausgehen, dass er ein Spiel in einer Spielstätte austragen kann, aus der dieses unwidersprochen aus Sicherheitsgründen verlegt wurde. Aus den genannten Gründen hat der Verein 1. FC Düren zu vertreten, dass eine Spielstättenrückverlegung nicht gestattet werden konnte und die amtlich angesetzte Spielstätte in Wegberg nicht zur Verfügung stand. Somit konnte für das angesetzte Meisterschaftsspiel 1.FC Düren – SC Preußen Münster keine geeignete Spielstätte zur Verfügung gestellt werden und daher war die Durchführung des Spiels schuldhaft nicht möglich. Entsprechend erfolgte am 17.04.2023 die Spielwertung. Wegen der Dringlichkeit in Anbetracht der aktuellen Tabellensituation der Beteiligten, unmittelbar vor den entscheidenden letzten Spieltagen der Regionalliga West wird die Antragsfrist für den Antrag auf sportgerichtliche Entscheidung auf drei Tage verkürzt (§ 20 (2) WDFV-Rechts- und Verfahrensordnung).“

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