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RWO-Trikotbrust
Bis Mittwoch kann geboten werden

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RWO: Trikotbrust wird bis Mittwoch meistbietend verkauft
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Rot-Weiß Oberhausen hat durch das Trikotbrust-Gewinnspiel „Alte Liebe, Neue Heimat – Zurück zu den Wurzeln!“ Einnahmen in Höhe von 86.000 Euro erzielt.

Mit jedem erworbenen Werbepaket nimmt man automatisch auch am Trikotbrust-Gewinnspiel für die kommende Saison 2013/2014 teil.

Wer die RWO-Trikotbrust bis zum Ende der aktuellen Saison 2012/2013 zieren wird, steht allerdings noch nicht fest. So hat der gezogene Gewinner Kai-Uwe Großjohann zugunsten des Vereins darauf verzichtet, mit seiner Firma auf die RWO-Brust zu gehen und seinen Preis an den Klub zurückgegeben.


Für interessierte Sponsoren bedeutet dies: Sie haben nach wie vor die Chance, Trikotsponsor bis zum Saisonende zu werden und mit Ihrem Logo bereits ab kommenden Samstag, 16. März, beim Auswärtsspiel in Fortuna Köln auf dem Trikot der „Kleeblätter“ vertreten zu sein.

Und so funktioniert es: In einem Bieterverfahren wird das RWO-Brustsponsoring ab sofort meistbietend verkauft. Die Deadline ist am Mittwoch, 13. März, um 12 Uhr. Gebote senden Sie bitte ausschließlich per Mail an sommers@rwo-online.de. Das Mindestangebot beträgt 4.000 Euro. Derjenige, der das höchste Angebot abgibt, erhält den Zuschlag und wird RWO-Brustsponsor bis zum Saisonende. Wichtiger Hinweis: Nur der Interessent mit dem höchsten Angebot zahlt den von ihm genannten Beitrag, für alle anderen entstehen keinerlei Kosten. Das Verfahren verläuft streng geheim, sodass bis Mittwoch um 12 Uhr keinerlei Zwischenstände vermeldet werden. Sollte es zwei oder mehrere Höchstbietende mit exakt dem gleichen Betrag geben, entscheidet zwischen diesen unter notarieller Aufsicht das Los.

Am Bieterverfahren können grundsätzlich alle Firmen und Privatpersonen ab 18 Jahren teilnehmen, d. h. Sie können auch mitbieten, wenn Sie nicht am Gewinnspiel „Alte Liebe, Neue Heimat! – Zurück zu den Wurzeln“ teilgenommen haben. Nicht erlaubt ist die Teilnahme von Kirchengemeinschaften, politischen Parteien, anderen Vereinen sowie natürlichen und juristischen Personen, die mit der Werbung einen unsittlichen oder übel beleumundeten Zweck verfolgen.

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