Laut Mitteilung der NRW-Staatskanzlei vom Freitag hat das Land einen gleichlautenden Beschluss in die Sportministerkonferenz am Donnerstag eingebracht. Demnach sollen die durch den Bund bereitgestellten Milliardenhilfen für den Monat November auch Sportvereinen sowie den im Sport tätigen Selbständigen zugutekommen.
Der Bund gewährt die so genannte Novemberhilfe als einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss für Unternehmungen, die von den temporären Schließungen betroffen sind. Die außerordentliche Wirtschaftshilfe soll ein Gesamtvolumen in Höhe von rund zehn Milliarden Euro haben. „Sportvereine und -verbände sind ebenso wirtschaftlich aktiv und vom Verbot des Sportbetriebs finanziell betroffen. Auch sie müssen, genau wie selbstständige Übungsleitungen und Trainerinnen und Trainer, Hilfen erhalten können“, erklärte Andrea Milz, NRW-Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt. dpa