[article=489080]Als Rot-Weiss Essen und Christian Titz sich am 17. Juni 2020 trennten[/article], da hatte man vor allem bei RWE die Hoffnung, dass diese Personalie endgültig der Vergangenheit angehören wird. Es sollte einfach zwischen RWE und Titz nicht passen und die Essener Verantwortlichen wünschten dem Fußballlehrer aus Mannheim viel Erfolg für die weitere Zukunft.
Vorstand Marcus Uhlig verabschiedete den ehemaligen Bundesliga-Trainer des Hamburger SV mit lobenden Worten: "Christian hat die Mannschaft nach dem Umbruch im vergangenen Sommer stabilisiert und in die Spitzengruppe der Regionalliga West geführt. Gleichzeitig hat er die Professionalisierung rund um die Mannschaft mit vielen innovativen Maßnahmen entscheidend mit eingeleitet und vorangetrieben. Im Zuge einer ausführlichen Analyse der vergangenen Saison müssen wir allerdings zu große Unterschiede in der Bewertung der Spielzeit sowie in den gegenseitigen Auffassungen über die zukünftige strategische Ausrichtung feststellen. Wir sind daher zu dem Entschluss gelangt, die Zusammenarbeit zu beenden." Damit sollte das Titz-Thema eigentlich der Vergangenheit angehören.
Doch die Titz-Entlassung holt Rot-Weiss Essen nun ein. Vor dem Arbeitsgericht Essen findet am 19. August 2020 ein Gütetermin in einem Kündigungsschutzverfahren gegen den örtlichen Fußball-Regionalligisten statt.
Christian Titz klagt gegen Kündigung bei Rot-Weiss Essen
"Der Kläger ist seit dem 01.07.2019 befristet bis zum 30.06.2021 als Cheftrainer der ersten Mannschaft eingestellt. Er wurde am 16.06.2020 freigestellt. Der Verein hat das Arbeitsverhältnis mit am 14.07.2020 zum 15.08.2020 gekündigt", heißt es in einer Pressemitteilung des Amtsgerichts Essen.
Weiter heißt es: "Der Kläger wendet sich gegen diese Kündigung. Er meint, die Kündigung sei bereits deswegen unzulässig, weil nach dem Arbeitsvertrag während der Befristung die Kündigungsmöglichkeit nur für den Verein und nicht für ihn vereinbart sei. Diese Klausel sei unwirksam. Ebenso unwirksam sei der im Arbeitsvertrag vereinbarte Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage, wenn aus Anlass der Kündigung eine Abfindung gezahlt werde."
Uhlig: "Wir sind irritiert und enttäuscht über das Vorgehen"
Uhlig, der das rot-weisse Trainingslager am Mittwoch aufgrund der Einschulung seines Sohnes Felix auf einem Bielefelder Gymnasium verließ und seitdem wieder auf der Geschäftsstelle an der Hafenstraße weilt, reagierte am Freitag auf RevierSport-Nachfrage auf die Klage des Ex-Trainers.
"Wir sind sehr irritiert und auch enttäuscht über das Vorgehen von Christian Titz im Nachgang. Aus unserer Sicht erfüllt die Trennung von Christian Titz zu einhundert Prozent das, was beide Parteien im Sommer letzten Jahres voller Überzeugung, mit klarem Bewusstsein und auf Augenhöhe vereinbart und unterschrieben haben. Zudem ist die Darstellung gänzlich falsch, dass es nur eine einseitige vorzeitige Beendigungsmöglichkeit für den Verein gegeben haben soll. Vielmehr beinhaltete der Vertrag für beide Parteien – also sowohl für Christian Titz als auch für RWE – eine vorzeitige Beendigungsmöglichkeit. Mehr möchte ich für den Moment vor dem Gerichtstermin in der kommenden Woche dazu nicht sagen.“
Der Termin findet am 19.08.2020 um 10.10 Uhr in Saal N322 statt.