Das geht aus einer vertraulichen Vorlage der Regierung für den Finanzausschuss des Landtags hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Über den Antrag ist demnach noch nicht entschieden.
Wie das Finanzministerium in der Vorlage ausführt, stellt ein Fußballverein der 1. oder 2. Bundesliga „grundsätzlich ein gewerbliches Unternehmen im Sinne der Bürgschaftsrichtlinien dar“ - und ist damit antragsberechtigt. Weitere Anträge lägen zurzeit aber nicht vor.
Berichte über einen Antrag Schalkes hatte die Landesregierung bisher nicht kommentiert und auf die Vertraulichkeit solcher Vorgänge verwiesen. dpa