"Ich habe nichts Verwerfliches getan und bin überrascht, dass offensichtlich etwas in Zweifel gezogen wird, das aus meiner Sicht korrekt abgelaufen ist", sagte Wollitz dem Sport-Informations-Dienst (SID).
Der BDFL vertritt offenbar eine andere Meinung und hatte Wollitz zu einer Stellungnahme aufgefordert. "Wir haben einen Ehrenkodex und prüfen, ob der in diesem Fall verletzt wurde", sagte BDFL-Präsident Horst Zingraf der Lausitzer Rundschau. Die Vereinbarung legt fest, dass Trainer nicht in ein geschütztes Arbeitsverhältnis eines Kollegen eingreifen dürfen. Das bedeutet, "solange die vertragsrechtlichen Angelegenheiten eines Kollegen nicht ordnungsgemäß mit dem Verein geklärt sind, beginnt und übernimmt kein Trainerkollege die neue Tätigkeit".
Osnabrück hatte seinen Ex-Trainer Uwe Fuchs am 8. Dezember beurlaubt - zuvor hatte Wollitz am selben Tag um seine Freistellung bei Energie gebeten. Eine Woche später unterschrieb Wollitz in Osnabrück einen Vertrag bis Sommer 2015. "Ich habe die Sache meinem Anwalt übergeben", sagte Wollitz.
Sollte der BDFL einen Verstoß gegen seinen Ehrenkodex erkennen, kann er diesen gemeinsam mit dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) ahnden. Der Strafenkatalog reicht von Missbilligung über Geldstrafe bis hin zu einer Sperre. Selbst ein Lizenzentzug ist möglich.