Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) setzte für 11.15 Uhr eine mündliche Verhandlung an, nachdem der Stürmer aus Serbien Einspruch eingelegt hatte gegen seine wegen einer Tätlichkeit ausgesprochene Vier-Spiele-Sperre.
Jovanovic hatte sich im Zweitliga-Topspiel gegen Arminia Bielefeld (3:2) am vergangenen Freitag im Strafraum mit einem Ruck aus der Umklammerung seines Gegenspielers Andre Mijatovic befreit und diesen mit dem rechten Arm im Gesicht getroffen. Schiedsrichter Georg Schalk (Augsburg) hatte den Vorfall übersehen.