Wenn beim FC Schalke 04 am 17. Juni die Mitgliederversammlung steigt, werden auch zwei Mitglieder des Aufsichtsrates gewählt. Die Mandate von Axel Hefer (Vorsitzender des Gremiums) und von Holger Brauner laufen in diesem Sommer aus – und beide stehen erneut zur Wahl. Der Wahlausschuss hat den Kandidaturen von Hefer und Brauner zugestimmt, wie die Gelsenkirchener am Montagnachmittag bekannt gegeben haben.
Weitere Anwärter auf die beiden Plätze im Aufsichtsrat von Schalke 04 gibt es nicht – denn es sind insgesamt nur drei Bewerbungen frist- und formgerecht beim Wahlausschuss eingegangen. Der dritte Bewerber, der namentlich nicht genannt wird, wurde vom Wahlausschuss mit Verweis auf Paragraf 5 der Geschäftsordnung nicht zugelassen.
In besagtem Paragrafen der Geschäftsordnung ist definiert, dass Kandidaten für den Aufsichtsrat folgende Kriterien erfüllen müssen: Erfahrung auf dem wirtschaftlichen Gebiet, besondere Erfahrungen auf dem sportlichen, insbesondere fußballerischen Gebiet, geordnete wirtschaftliche Verhältnisse, Persönlichkeit des Kandidaten, Unabhängigkeit von Verein und Vorstand, Engagement für den Verein, voraussichtliche Akzeptanz bei den Mitgliedern.
Zusätzlich kann der Wahlausschuss auch ergänzende Kriterien bei Auswahl der Aufsichtsrats-Kandidaten festlegen – genauer definiert ist dieser Punkt in der Geschäftsordnung nicht.