Der Senat hat sich am Donnerstag gegen einen Komplettausschluss von Zuschauern entschieden und erlaubt Veranstaltungen im Freien noch mit bis zu 3000 Personen. In geschlossenen Räumen sind Events noch mit bis zu 2000 Personen zulässig. Die bisherige Obergrenze von 5000 wurde herabgesetzt. Die Laufzeit der Verordnung wurde bis zum 22. Januar 2022 verlängert.
Voraussetzung ist das Vorliegen eines entsprechenden Hygienerahmenkonzepts. Grundsätzlich finden die Veranstaltungen zudem nach der 2G-Plus-Regel statt, Eintritt erhalten also nur Geimpfte oder Genesene, die zusätzlich einen aktuellen negativen Corona-Test vorweisen können. Auch ist das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend. In geschlossenen Räumen ist mindestens eine maschinelle Belüftung gefordert.
„Wir haben uns entschlossen, hier maßvoll vorzugehen in Abwägung der Risiken und Schutzmaßnahmen“, sagte die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) am Donnerstag. Es gehe darum, Aktivitäten in Kultur, Sport oder Wirtschaft soweit wie möglich aufrechtzuerhalten, wenngleich unter eingeschränkten Bedingungen. „Wir sind zu dem Schluss gekommen, dass das immer noch besser ist als die komplette Absage.“
Bund und Länder hatten sich am Dienstag aus Sorge vor der hochansteckenden Corona-Variante Omikron darauf verständigt, Zuschauer bei überregionalen Sport-Großveranstaltungen ab dem 28. Dezember komplett auszuschließen.