Der 29-Jährige soll wie auch Nationalmannschaftskollege Karim Benzema von Real Madrid und sechs weitere Angeklagte am 18., 19., 25. und 26. Juni in Paris angehört werden. Für Beziehungen zu minderjährigen Prostituierten sieht das französische Gesetz Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren und Geldstrafen von bis zu 45.000 Euro vor.
Ribéry und Benzema sollen nicht gewusst haben, dass die Prostituierte Zahia Dehar damals minderjährig (17 Jahre) gewesen war. Die Staatsanwaltschaft hatte deshalb im Jahr 2011 eigentlich die Einstellung des Verfahrens wegen "Kontaktanbahnung zu einer minderjährigen Prostituierten" beantragt. Im August 2012 hatte der Ermittlungsrichter André Dando entschieden, doch einen Gerichtsprozess zu eröffnen.