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Die Experten: Asal
Das Ausleihgeschäft – eine „Win-Win-Situation“

Die Experten: Ausleihgeschäft – eine „Win-Win-Situation“
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Spielerverkäufe sind nicht immer das beste Mittel. Auch Ausleihgeschäfte können eine "Win-Win-Situation" darstellen, wie RS-Experte Steffen Asal erklärt.

In der Bundesliga sowie 2. Bundesliga zeigt sich erneut, dass ein Ausleihgeschäft durchaus ein Erfolgsmodell darstellt. Torschützen des aktuellen Spieltags wie Ibrahim Afellay (FC Schalke 04; Stammverein: FC Barcelona), eine Liga darunter Philipp Hofmann (SC Paderborn; FC Schalke 04) oder früher Toni Kroos (Bayer Leverkusen; Bayern München) und David Alaba (TSG Hoffenheim; Bayern München) sind Beispiele dafür, dass eine Ausleihe zwischen zwei Vereinen für beide Seiten gewinnbringend sein kann.

Steffen Asal ist Rechtsanwalt und Spielerberater der Agentur TS Sports mit Sitz in Düsseldorf. Er vertritt die Interessen zahlreicher Bundes- und Zweitligaspieler, unter anderem von Lars Unnerstall (Schalke 04), Sascha Mölders (FC Augsburg) und Lukas Schmitz (Werder Bremen).

Grundsätzlich führen zwei Gesichtspunkte zu einer Ausleihe. Zum einen stellt sie ein Werkzeug zur Verkleinerung des Kaders ohne Entwicklungsansatz dar (betriebswirtschaftliches Interesse im Vordergrund), zum anderen ein klares Ausbildungsmodell mit Fokus auf der Entwicklung eines Spielers (sportliches Interesse im Vordergrund).

Für einen abgebenden Verein kann sich beispielhaft die Konstellation im Kader ergeben, welche schließlich zum Entschluss „Abgabe auf Leihbasis“ führt: Jede Position ist doppelt besetzt, alle Stammkräfte sind verletzungsfrei und langfristig gebunden. Wenn die Beteiligten zum Ergebnis kommen, dass Einsatzzeiten oder gar ein Platz im 18-er-Kader rar gesät sein werden, macht der Gedanke an eine Ausleihe Sinn. Freilich nur, wenn man gewährleistet sieht, dass die Einsatzchancen im aufnehmenden Verein deutlich höher einzuschätzen sind.

Denn nur, wenn der Spieler dort entwickelt und eingesetzt wird, zahlt sich die Ausleihe aus. Die Philosophie und Einschätzungen des aufnehmenden Vereins müssen einhergehen mit den Zielsetzungen des Spielers. Nach der Rückkehr zum Stammverein befindet sich der Spieler im Optimalfall auf einer höheren Entwicklungsstufe.

Wie für den Verkauf von Spielern gibt es feste Rahmenbestimmungen für ein Ausleihgeschäft. So darf der Vertrag des Spielers beim Stammverein nicht gleichzeitig mit der Rückkehr vom Ausleihverein enden. Die Ausleihe muss sich mindestens auf die Zeit zwischen zwei Wechselperioden beziehen. Voraussetzung ist weiterhin, dass eine vertragliche Bindung mit dem verleihenden Verein nach dem Ende der Ausleihe besteht. Aus diesem Grund kommt es teilweise zur langfristigen Vertragsverlängerung beim Stammverein unter gleichzeitiger Ausleihe an einen anderen Verein.

Hinsichtlich der Gehaltszahlungen gibt es unterschiedliche Modelle. Möglich ist natürlich die vollständige Übernahme des Gehalts gemäß Vertrag Spieler / Stammverein durch den ausleihenden Verein, aber auch die nur teilweise Übernahme unter Fortleistung der Differenz durch den ausleihenden Verein.

Entsprechend der Transferentschädigungen bei Verkäufen werden auch so genannte Ausleihgebühren zwischen den Klubs vereinbart. Üblich sind hier feste Einmalbeträge, jedoch werden die Gebühren auch gerne an die Einsätze beim Ausleihverein gekoppelt. Denkbar ist beispielsweise die Erhöhung einer Fixsumme einen bestimmten Betrag pro Spiel, in dem der Spieler nicht eingesetzt wird. Dies trägt dem Ausbildungscharakter der Ausleihe im erhöhten Maße Rechnung.

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