"Das stimmt. Der Erwerb dieser Bengalo-Fackeln ist zwar erlaubnisfrei, aber sie dürfen nur zweckgerecht, das heißt beispielsweise als Notfackel, gezündet werden - nicht zu Partyzwecken", sagte Pressedezernent Ralf Herrenbrück dem SID und bestätigte damit eine entsprechende Meldung des Express.
"Noch nicht offiziell informiert"
Die Ermittlungen gegen die Spieler - nach SID-Informationen sind dies Andreas Lambertz und Maximilian Beister - "dauern an, aber eine strafrechtliche Würdigung steht noch aus", sagte Herrenbrück, der keine Namen nannte. Fortuna-Kapitän Lambertz hatte nach dem Abpfiff des Relegationsrückspiels gegen Hertha BSC (2:2) auf dem Platz ein Bengalisches Feuer in der Hand gehalten, Beister während der Aufstiegsfeier in einer Diskothek eine Fackel entzündet.
Fortuna-Präsident Peter Frymuth hat das Thema auf der Agenda: "Wir haben davon erfahren, sind aber noch nicht offiziell informiert worden", sagte er dem SID. Priorität habe aber zunächst die Verhandlung des Einspruchs von Hertha BSC gegen die Spielwertung vor dem Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) am Freitag.
"Im Moment sind wir gut beraten, uns auf das Verfahren zu konzentrieren", sagte Frymuth. "Wir arbeiten das alles sehr intensiv ab - aber nacheinander."