Nach einem dreijährigen Rechtsstreit entschied das Landgericht Mönchengladbach zugunsten des Vereins. Wie der Klub am Donnerstag auf seiner Internetseite mitteilte, ist das Urteil seit letzter Woche rechtskräftig.
Der Anhänger hatte bei Gladbachs Auswärtsspiel in Köln am 14. März 2009 Pyrotechnik gezündet. Die Begegnung beim rheinischen Rivalen war damals unterbrochen worden. Die Borussia bekam anschließend eine Strafe vom Deutschen Fußball-Bund (DFB) aufgebrummt und klagte gegen den Verursacher. Das bundestweite Stadionverbot des damals noch minderjährigen Fans läuft am 30. Juni 2012 aus.