Das gab das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) am Freitag bekannt.
Ballack war nach dem Abpfiff des Bundesliga-Heimspiels der Leverkusener gegen Schalke 04 (2:0) am 20. März von den Fans aufgefordert worden, auf den Zaun des Fanblocks zu klettern. Dort rief er mit dem Megafon in die Menge, was ein Vorsänger ihm eingeflüstert hatte. Die Fans wiederholten daraufhin Ballacks Worte.
Gegen das Urteil des Einzelrichters kann innerhalb von 24 Stunden eine mündliche Verhandlung vor dem Sportgericht des DFB beantragt werden.