Anfang Februar wird vor dem Landgericht Hechingen der Zivilprozess zwischen dem früheren DFB-Schiedsrichterbeobachter Amerell und dem ehemaligen FIFA-Referee Kempter verhandelt. Amerell verklagt Kempter auf 150.000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld. Kempter hatte Amerell zuvor beschuldigt, ihn sexuell belästigt zu haben.
Amerell wirft Kempter allerdings vor, falsche Tatsachen über die angeblichen sexuellen Nötigungen zu behaupten. So bestreitet Amerell unter anderem, Kempter am 31. August 2008 nach dem Spiel Bayern München gegen Hertha BSC Berlin in dessen Hotelzimmer aufgesucht und intim berührt zu haben. "Ich war überhaupt nicht in dem Hotel! Der von ihm genannte Vorgang in seinem Hotelzimmer hat zwischen ihm und mir nicht stattgefunden", sagte Amerell.
Amerell hatte im vergangenen Sommer allen Schiedsrichtern der 1. und 2. Bundesliga sowie dem kompletten DFB-Präsidium eine 21-seitige Dokumentation zukommen lassen. Darin werden von Amerell die Aussagen, die Kempter bei der Anhörung durch den Deutschen Fußball-Bund (DFB) am 10. Februar sowie bei der Zeugenvernehmung bei der Staatsanwaltschaft Augsburg am 13. April getätigt hatte, in Zweifel gezogen. Nach Angaben von Amerell seien die Aussagen von Kempter sowohl inhaltlich als auch zeitlich betrachtet falsch.
Kempter darf immer noch nicht pfeifen
Daraufhin wurden offensichtlich auch beim DFB die Zweifel an der Glaubwürdigkeit von Kempter größer. Der 27-Jährige darf bis auf Weiteres kein Spiel mehr leiten. Kempter selbst bezieht zu den neuen Vorwürfen von Amerell seit Monaten öffentlich keine Stellung und verweist auf das laufende Ermittlungsverfahren.
Ende Mai hatte die Staatsanwaltschaft Augsburg die Ermittlungsverfahren gegen Amerell und Kempter aufgrund eines fehlenden Tatverdachts eingestellt. Kurz darauf hatte Amerell angekündigt, wegen Rufschädigung weiter zivilrechtlich gegen Kempter und den DFB vorzugehen.
Vor wenigen Wochen war Amerell allerdings seinerseits mit einer Klage gegen den DFB gescheitert. Das Landgericht Augsburg kam zu dem Urteil, dass DFB-Boss Theo Zwanziger zu Recht behaupten dürfe, Amerell habe über Jahre hinweg seine Amtspflichten verletzt. Dem Landgericht Augsburg hätten, so der DFB, in dem Verfahren Unterlagen vorgelegen, aus denen sich die Amtspflichtverletzung ableiten ließe. Dazu zählten unter anderem Auszüge aus einer staatsanwaltschaftlichen Vernehmung Amerells, in deren Verlauf er eingeräumt habe, ein Fehlverhalten eines Schiedsrichters nicht gemeldet zu haben.
Die Richter begründeten ihr Urteil letztlich auch damit, dass Amerell selbst bekundet hatte, die zwingend notwendige Distanz im Verhältnis zu Schiedsrichter Michael Kempter verloren und damit in seiner Funktion im Schiedsrichterwesen versagt zu haben.