In drei separaten Fällen hatten sich die Hanseaten nach Ansicht der Ankläger wegen nicht ausreichender Ordnungsdienste und wegen fortgesetzten unsportlichen Verhaltens schuldig gemacht. Der Verein stimmte dem Urteil zu, es ist damit rechtskräftig.
DFB-Urteil
10.000 Euro Strafe für den HSV
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