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Wettskandal: Prozess
Zwei Angeklagte "teilgeständig"

Wettskandal: Zwei Angeklagte "teilgeständig"
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Am ersten Prozesstag um den größten Manipulationsskandal im europäischen Fußball waren zwei der Angeklagten "teilgeständig", teilte die Staatsanwaltschaft mit.

Mit einem Befangenheitsantrag gegen die Richter und der Verlesung der 38 Anklagepunkte gegen die vier mutmaßlichen Wettbetrüger hat vor dem Landgericht Bochum der erste Prozess um den größten Manipulationsskandal im europäischen Fußball begonnen. Den vier Angeklagten wird gewerbs- und bandenmäßiger Betrug vorgeworfen.

Die Beschuldigten Nürettin G. und Tuna A., die der Führungsebene der Wettmafia zugeordnet werden, sind laut Staatsanwalt Andreas Bachmann "teilgeständig". Die ebenfalls angeklagten Stevan R. und Kristian S., die vorwiegend den Kontakt zu den bestochenen Spieler hergestellt und als Geldboten fungiert haben sollen, ließen dagegen über ihre Anwälte einen Befangenheitsantrag gegen die 13. Wirtschaftsstrafkammer stellen.

Darüber soll bis zum zweiten Sitzungstag am 14. Oktober entschieden werden. Schon zuvor hatten die Verteidiger die Zuständigkeit des Gerichts angezweifelt und Anträge auf Einstellung des Verfahrens gestellt, die abgelehnt wurden.

Die vier Angeklagten sollen 370.000 Euro aufgewendet haben, um Spieler oder Schiedsrichter zu bestechen. Insgesamt sollen rund zwei Millionen Euro auf die betroffenen 32 Spiele gesetzt worden sein, die Gewinne sollen sich auf 1,6 Millionen Euro belaufen.

Der Prozess ist nur der Auftakt der juristischen Aufarbeitung des Wettskandals. Es geht in Bochum zunächst lediglich um 32 Partien in Deutschland, Belgien, Slowenien, Ungarn, Kroatien und der Schweiz. Insgesamt wird gegen mehr als 250 Personen ermittelt. Rund 270 Spiele im In- und Ausland stehen unter Manipulationsverdacht. Die Wetteinsätze sollen sich auf rund 12 Millionen Euro, die erzielten Gewinne auf 7,5 Millionen Euro belaufen haben. Die Höhe der gezahlten Bestechungsgelder beträgt nach Angaben der Ermittler etwa 1,5 Millionen Euro.

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