Wie das Sportgericht am Dienstag mitteilte, werden Kölner Fans vom Auswärtsspiel bei 1899 Hoffenheim am 10. April komplett ausgeschlossen. Es war das erste Mal in der Bundesliga-Geschichte, dass eine derartige Strafe ausgesprochen wurde. Sowohl für Steh- als auch Sitzplätze dürfen keine Karten an Kölner Fans verkauft werden. Der FC muss Hoffenheim Schadenersatz im Wert des entsprechenden Kartenkontingents zahlen und wird zusätzlich mit einer Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro belegt. Der Verein hat das Urteil akzeptiert.
Am Montag war es nach dreieinhalbstündiger Verhandlung zu keinem Ergebnis gekommen und die Verhandlung vertagt worden. "Wir haben diesem Urteil zugestimmt und haben damit das Worst-Case-Szenario eines Teil- oder Vollausschlusses unserer Fans bei Heimspielen vermieden", sagte FC-Manager Michael Meier: "Aufgrund der früheren gegen uns ausgesprochenen Sportgerichtsurteile und des im Raum stehenden Geisterspiels haben wir das Urteil so angenommen."
In Frankfurt wurden Vorkommnisse aus insgesamt fünf Auswärtsspielen der vergangenen Monate verhandelt. In allen Spielen wurden im Kölner Zuschauerblock pyrotechnische Gegenstände wie Knallkörper oder Bengalische Feuer gezündet. Am Montag hatte das Sportgericht bereits den 1. FC Nürnberg ähnlich bestraft. Für die kommenden beiden Auswärtsspiele in der Fußball-Bundesliga dürfen keine Eintrittskarten für Stehplätze an Klub-Fans verkauft werden.