Rund um die Hafenstraße [Archiv Juni 2010 - Juli 2016]

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Bezgl. Mangelnder Kontrollen: Den Vertrag hat UH sicher nicht von unseren Anwälten aufsetzen lassen. Hinter so einem Vorgehen steckt schon einiges an fehlgeleiteter Energie . Möchte mal wissen, wer die Kosten für die Vertragsgestaltung übernommen hat. Auch ein engmaschigeres Kontrollnetz als wir es hatten, kann überwunden werden. Und in einem Klima von Mißtrauen entsteht nichts positives.

Fürchte unser Verein ist da von langer Hand geplant über den Tisch gezogen worden.

„Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird.“

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Ich schätze auch mal, dass der Vertrag rechtswirksam sein dürfte. So blöd ist UH sicher nicht. Aber egal was jetzt passiert - es kostet den Verein Geld, das man besser woanders gebrauchen könnte. Entweder Abfindungen oder weniger Zuschauer.
Aber besser ein Ende mit Schrecken als noch so ein sportliches Jahr.
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Zitat - geschrieben von ralf26

Zitat - geschrieben von hansi1


wieso alles,hat der den ueberhaupt schon was richtig zu ende gemacht?


Klar - die U23 aufgelöst.


um den Nachwuchs gezielt auszuleihen.
wie immer halbe arbeit.
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Zitat - geschrieben von memax

Gerade war ich versucht, die verschiedenen Varianten / Szenarien einmal durchzudeklinieren und aufzuschreiben. Nachdem ich alleine den von Lupus eingeworfenen Fall - der AR könnte der Vertragsverlängerung zustimmen - mal aus verschiedenen Blickrichtungen einzufangen, kam ich locker auf 8 bis 10 verschiedene, theoretisch vorstellbare Varianten, ich habe mich daher dazu durchgerungen, von einer weiteren Wertung oder Meinungsäußerung Abstand zu nehmen. dafür ist die Gemengelage viel zu undurchsichtig. Ich gehe sogar so weit, dass ich es für äußerst unklug halte, heute auf dem Sponsorenabend dazu weiter Stellung zu beziehen.

Einzig und allein Folgendes scheint für mich momentan sicher. Die Vertragsverlängerung mit Fascher ist rechtswirksam. (Ich habe rudimentäre Erinnerungen an meine Ausbildung, die besagen, dass Rechtsgeschäfte wirksam werden, wenn eine Vertragspartei davon ausgehen musste, dass der Geschäftspartner rechtsfähig war. Es geht also nicht darum, ob Harttgen den Vertrag festzurren durfte, sondern nur darum, ob Fascher davon ausgehen konnte, dass er es durfte.)


Und das der Punkt.
Glaube das Fascher solange schon im Fussball tätig ist und weiss das ohne AR Zustimmung nichts passiert, ausserdem hatte er schon ein Vertrag bei uns und von den müsste er ja wissen ob es die Zustimmung des AR benötigt.
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Zitat - geschrieben von Happo

So oder so.
Die beiden Herren sind bald Geschichte bei RWE.
Es geht "nur" noch um Geld und Zeitpunkt.
Vielleicht Beurlaubung ?

Vielleicht verhandelt Harttgen momentan mit sich selsbt, wegen Vertragsauflösung.
Geübt hat er ja schon mehrmals.


So
wäre mir eigentlich lieber


Interessantes Bild hier:

(Schwindelerregend) ZwinkerZwinkerZwinker

uralt-ultras-rwe.de/

BLUMENSTECKERGEWINNER 2017 !!!

NICHT HIER, NICHT HEUTE, UND DU SCHON MAL GAR NICHT (Waldi Wrobel)

"Wir waren überrascht von der Gegenwehr des Gegners"
(Trainerspruch des Jahres 2017, Sven Demandt, RWE)

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Zitat - geschrieben von memax

Zitat - geschrieben von derSchlfer2000

Zustimmungspflicht besteht also nur bei Verträgen die länger als ein Jahr dauern und mehr als 50T€ kosten. Wenn der Vertrag nur ein Jahr dauern sollte, gibt es aus meiner Sicht keine Beschränkung.


Isoliert betrachtet kann die Vertragsverlängerung als 1 - Jahres - Variante betrachtet werden. Die Hintereinanderschaltung von inhaltlich identischen Verträgen ist juristisch schon wesentlich komplexer. Wir sollten alle aufhören, uns weiter auf das juristische Glatteis zu bewegen. Ich jedenfalls sehe mich außerstande, dass alles zweifelsfrei bewerten zu können.


Sehe ich genauso, aber dass das ein Affront gg. (mindestens) eine Person ist,
ist ja wohl offenkundig!
Jetzt werden die Worte von MW gestern Abend (!) auf der Uralt-HP, die ich zitiert habe, auch immer verständlicher...


Zuletzt modifiziert von AsbachNobby am 16.03.2015 - 19:11:49

"Wer an die Hafenstrasse kommt, ist immer Aussenseiter!"(MW)
"Längst hat die Schlanksheitswelle jeden Teil des Körpers erfasst, warum den wichtigsten ausparen?"
(WAZ v. 14.02.15)
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Sie haben den selben Berater. Auszuschließen ist überhaupt nichts mehr. Das als Argumentation vor dem Arbeitsgericht ist aber bitter wenig.

„Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird.“

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Zitat - geschrieben von sebastian.nocke

Zitat - geschrieben von memax

Gerade war ich versucht, die verschiedenen Varianten / Szenarien einmal durchzudeklinieren und aufzuschreiben. Nachdem ich alleine den von Lupus eingeworfenen Fall - der AR könnte der Vertragsverlängerung zustimmen - mal aus verschiedenen Blickrichtungen einzufangen, kam ich locker auf 8 bis 10 verschiedene, theoretisch vorstellbare Varianten, ich habe mich daher dazu durchgerungen, von einer weiteren Wertung oder Meinungsäußerung Abstand zu nehmen. dafür ist die Gemengelage viel zu undurchsichtig. Ich gehe sogar so weit, dass ich es für äußerst unklug halte, heute auf dem Sponsorenabend dazu weiter Stellung zu beziehen.

Einzig und allein Folgendes scheint für mich momentan sicher. Die Vertragsverlängerung mit Fascher ist rechtswirksam. (Ich habe rudimentäre Erinnerungen an meine Ausbildung, die besagen, dass Rechtsgeschäfte wirksam werden, wenn eine Vertragspartei davon ausgehen musste, dass der Geschäftspartner rechtsfähig war. Es geht also nicht darum, ob Harttgen den Vertrag festzurren durfte, sondern nur darum, ob Fascher davon ausgehen konnte, dass er es durfte.)


Und das der Punkt.
Glaube das Fascher solange schon im Fussball tätig ist und weiss das ohne AR Zustimmung nichts passiert, ausserdem hatte er schon ein Vertrag bei uns und von den müsste er ja wissen ob es die Zustimmung des AR benötigt.


Sorry, dass ich wiederspreche. Es ist nicht Aufgabe eines Arbeitnehmers, vor einer Vertragsunterschrift, die Geschäfts- und Verfahrensordnung des Arbeitgebers zu prüfen. Fascher ist raus aus der Debatte.
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Hartgen hat wohl tatsächlich sein kommen wegen schei......ei (Durchfall) abgesagt . Das sieht mir alles sehr abgesprochen aus. Hoffentlich ist heute der Tag an dem uns der Prof.Dr. Michael Welling beweist, dass er der alte ist . Michael bitte schmeiß die beiden raus. Egal wen du als Trainer nimmst wir werden dich unterstützen. Auch wenn es bis zum Ende eine interne Lösung wird. Schick die in den Sonderzug nach Norden .
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Zitat - geschrieben von rolbot

Zitat - geschrieben von mistfink

Was ist denn, wenn Fascher im Vertrag ein Gehalt von 40 k stehen hat ?
Und zusätzlich bekommt er 1500 Euro pro Punkt;
Rein theoretisch kann er ja auch 0 Punkte holen, also bleibt man auf dem
Arbeitspapier unter den ominösen 50 k....
Am Ende wird es sicherlich um viele juristische Spitzfindigkeiten gehen.
Ich sehe es kommen, dass RWE über Jahre gezwungen sein wird, eine Rücklage
in Höhe von Summe X zu parken, bis ein etwaiger Rechtsstreit ausgefochten sein wird.
Geld, welches dem Kader fehlen wird.

Noch einmal, nach allem was bisher bekannt ist, wäre kein Vorstandmitglied allein in der Lage, Verträge abzuschliessen. Auch keine unter 50 Tausend Euro oder nicht mehr als zwölf Monate. Was jetzt seitens der Medien Spekulation ist, wissen wir nicht. Was wir aber wissen ist, dass der AR einer Verlängerung nicht zugestimmt hat und derzeit keinen Handlungsbedarf sah. (lt. MW) Es liegt allein in der Hand des AR, wie mit der Situation umzugehen ist.


Siehste, und das sehe ich ganz anders. Und ich denke, dass uns da auch nur ein versierter Jurist endschlau machen könnte.

Uwe Harttgen ist einziges Vorstandsmitglied im Vorstand Sport, ergo dürfte seine Anwesen heit 100 % aller Mitglieder ausmachen. Somit wäre der Vertag mit Fascher rechtlich verbindlich.

Im Umkehrschluss könnte MW, seines Zeichens Vorstand Finanzen, weder ein Faxgerät oder einen Satz Trikots kaufen, noch ein Fahrzeug leasen, ohne sich das von U.H zuvor absegnen zu lassen.

Und da, was die Einzelparameter betrifft, die Laufzeit nur ein Jahr betragen KÖNNTE und das Grundgehalt unter 50 k liegen KÖNNTE, wäre keinerlei Zustimmung des AR erforderlich.

U.H. kann man vieles nachsagen, aber eines ganz gewiss nicht: er ist nicht dumm !!!
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Seit mal froh, wenn er MF nicht 100.000 pro Monat zugesichert hat. Wir haben Vertragsfreiheit in Deutschland. Mit Vorwürfen MW oder der AR wären entscheidungsschwach , sollte man sehr zurückhaltend sein. Die Kollegen kennen im Gegensatz zu uns das Gesamtausmaß des Schadens und unsere Möglichkeiten, darauf noch zu reagieren.

„Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird.“

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Zitat - geschrieben von mistfink

Siehste, und das sehe ich ganz anders. Und ich denke, dass uns da auch nur ein versierter Jurist endschlau machen könnte.


Das ist der Punkt. Die Sachlage ist viel zu komplex.

Daher noch einmal mein Appell an alle. Hört bitte auf, auf schnelle Reaktionen und Entscheidungen zu drängen. Alles was jetzt reflexartig und emotional gefordert wird, kann ich verstehen. Es geht aber um meinen Verein und da wünsche ich mir eine für den Verein optimale Lösung. Diese zu finden benötigt Zeit.
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Zitat - geschrieben von memax

Gerade war ich versucht, die verschiedenen Varianten / Szenarien einmal durchzudeklinieren und aufzuschreiben. Nachdem ich alleine den von Lupus eingeworfenen Fall - der AR könnte der Vertragsverlängerung zustimmen - mal aus verschiedenen Blickrichtungen einzufangen, kam ich locker auf 8 bis 10 verschiedene, theoretisch vorstellbare Varianten, ich habe mich daher dazu durchgerungen, von einer weiteren Wertung oder Meinungsäußerung Abstand zu nehmen. dafür ist die Gemengelage viel zu undurchsichtig. Ich gehe sogar so weit, dass ich es für äußerst unklug halte, heute auf dem Sponsorenabend dazu weiter Stellung zu beziehen.

Einzig und allein Folgendes scheint für mich momentan sicher. Die Vertragsverlängerung mit Fascher ist rechtswirksam. (Ich habe rudimentäre Erinnerungen an meine Ausbildung, die besagen, dass Rechtsgeschäfte wirksam werden, wenn eine Vertragspartei davon ausgehen musste, dass deGeschäftspartner rechtsfähig war. Es geht also nicht darum, ob Harttgen den Vertrag festzurren durfte, sondern nur darum, ob Fascher davon ausgehen konnte, dass er es durfte.)
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Hausverbot für die beiden Vögel!
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...naja, ihr spekuliert ja schon wieder über können, dürfen und müssen.

Schaut in die Satzung und lest:

Kopie aus §15

§ 15
...
2. Sind nur ein oder zwei Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten sie den Verein im
Außenverhältnis jeweils allein. Wenn der Vorstand aus drei oder mehr Personen
besteht, wird der Verein durch zwei Mitglieder im Außenverhältnis vertreten.
...

Beachtet das Wort Außenverhältnis. Im Innenverhältnis gilt das von Euch diskutierte.

Es gibt also einen Unterschied zwischen "können" und "dürfen". Ein Scherzchen Zwinker.

Die Diskussion ist solange müßig, bis wir wissen, was gelaufen ist. WIR WISSEN NICHTS.

Wir dürfen aber bis dahin ziemlich ungehalten sein.
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Zitat - geschrieben von RWE2006

Seit mal froh, wenn er MF nicht 100.000 pro Monat zugesichert hat. Wir haben Vertragsfreiheit in Deutschland. Mit Vorwürfen MW oder der AR wären entscheidungsschwach , sollte man sehr zurückhaltend sein. Die Kollegen kennen im Gegensatz zu uns das Gesamtausmaß des Schadens und unsere Möglichkeiten, darauf noch zu reagieren.


"Gesamtausmaß des Schadens" Das Thema Schaden ist doch vollkommen offen. Belegen wir am Ende Platz 1 - 5, wäre eine Vertragsverlängerung automatisch erfolgt. Schaden = 0 (im juristischen Sinne, falls Vertragsdetails des neuen Vertrags nicht zum Nachteil des Vereins gegenüber dem Erstvertrag abweichen)
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Duzen oder Siezen sich MW und UH eigentlich? Ein Sie Arschloch wäre von Welling mal eine Aussage.
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... haltet Maß
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Zitat - geschrieben von memax

Zitat - geschrieben von RWE2006

Seit mal froh, wenn er MF nicht 100.000 pro Monat zugesichert hat. Wir haben Vertragsfreiheit in Deutschland. Mit Vorwürfen MW oder der AR wären entscheidungsschwach , sollte man sehr zurückhaltend sein. Die Kollegen kennen im Gegensatz zu uns das Gesamtausmaß des Schadens und unsere Möglichkeiten, darauf noch zu reagieren.


"Gesamtausmaß des Schadens" Das Thema Schaden ist doch vollkommen offen. Belegen wir am Ende Platz 1 - 5, wäre eine Vertragsverlängerung automatisch erfolgt. Schaden = 0 (im juristischen Sinne, falls Vertragsdetails des neuen Vertrags nicht zum Nachteil des Vereins gegenüber dem Erstvertrag abweichen)

Möglicb. Mittlerweile befällt mich aber PN. Wer sagt denn, dass MF mit dem neuen Vertrag nicht ne satte Schippe draufbekommt

„Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird.“

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mache ich immer vor allen Ende September :-)

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