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Urteil im Hoyzer-Prozess erst am 23. April
DFB fordert 1,8 Millionen Euro Schadenersatz

DFB: Urteil im Hoyzer-Prozess erst am 23. April
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Der ehemalige Skandal-Schiedsrichter Robert Hoyzer erwartet im vom Deutschen Fußball-Bund (DFB) angestrengten Schadenersatzprozess am 23. April (12 Uhr) sein Urteil.

Eine Sprecherin des Landgerichts Berlin bestätigte am Montag die Verschiebung des Verkündungstermins. Ursprünglich war der Termin für den 12. März angesetzt.

"Wir befinden uns in Gesprächen mit dem DFB, um die Möglichkeit einer vergleichsweisen Einigung auszuloten. Daher hatten beide Seiten gebeten, den Verkündungstermin zu verschieben", sagte Hoyzers Rechtsanwalt Thomas Hermes dem Sport-Informations-Dienst (sid). Vor drei Wochen hatten sich die beiden Parteien in Frankfurt/Main erstmals getroffen, um über eine Einigung zu beraten. Dabei wurde vereinbart, die Gespräche fortzusetzen.

"Ich sehe gute Aussichten für eine Einigung, wenn Robert Hoyzer auf unsere wesentlichen Zielsetzungen eingeht: Wir wollen eventuell bei ihm noch vorhandene Informationen zum Wett- und Manipulationsskandal schnellstmöglich und vollständig erhalten und nicht immer wieder mit neuen Enthüllungen konfrontiert werden", sagte Rainer Koch, DFB-Vizepräsident für Rechtsfragen, im Interview auf der Verbandsinternetseite dfb.de.

"Ferner wollen wir sicherstellen, dass er aus dem Wett- und Manipulationsskandal keinen persönlichen wirtschaftlichen Nutzen zieht. Wenn Robert Hoyzer hier zur Kooperation bereit ist, dann werden wir ihm eine Chance für seinen weiteren Lebensweg eröffnen", erklärte Koch. Bereits bei der mündlichen Verhandlung am 9. Januar vor der 2. Zivilkammer des Landgerichts Berlin hatten beide Seiten ihre Gesprächsbereitschaft signalisiert. Zu der Verhandlung war es gekommen, da der DFB am 19. April 2007 als Nachspiel zum Wett- und Manipulationsskandal des Jahres 2004 eine Schadenersatzklage in Höhe von rund 1,8 Millionen Euro gegen Hoyzer eingereicht hatte.

Ex-Referee Hoyzer war im Rahmen eines Strafverfahrens am 17. November 2005 bereits zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten verurteilt worden war. Da Hoyzer die Summe von 1,8 Millionen Euro wohl nicht zahlen kann, geht es dem DFB bei der Klage offenbar darum, eine Bereicherung des Ex-Referees durch den Verkauf von Buch- oder TV-Rechten auszuschließen.

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