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SV Wilhelmshaven
Zwangsabstieg für unzulässig erklärt

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RL Nord: SVW-Zwangsabstieg für unzulässig erklärt
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Der Zwangsabstieg des ehemaligen Fußball-Regionalligisten SV Wilhelmshaven ist nichtig. Das hat das Bremer Oberlandesgericht entschieden.

Es könnte eine Entscheidung mit weitreichenden Folgen sein. Das Bremer Oberlandesgericht gab einer Klage des mittlerweile sechstklassigen Vereins gegen den Norddeutschen Fußball-Verband statt. Allerdings wird eine Revision beim Bundesgerichtshof ausdrücklich zugelassen. In der schriftlichen Begründung des Vorsitzenden Richters heißt es, als Grund für diese Zwangsmaßnahme reiche die Weigerung der Wilhelmshavener, eine Ausbildungsentschädigung für Ex-Spieler Sergio Sagarzazu zu zahlen, nicht aus. Entsprechende Klauseln würden das Recht auf berufliche Freizügigkeit einschränken.

Der Tabellendritte der Landesliga Weser-Ems hatte vor den Verbandsgerichten und auch vor dem Internationalen Sportgerichtshof CAS zuvor eine ganze Serie von Niederlagen einstecken müssen, sich danach aber an das Landgericht Bremen gewandt. Auch dort unterlagen die Niedersachsen in erster Instanz. Der einstige Zweitligist war am Ende der vergangenen Saison allerdings auch sportlich aus der Regionalliga Nord abgestiegen. Aus wirtschaftlichen Gründen erhielt der SVW keine Lizenz für die Oberliga Niedersachsen und wurde daraufhin in die Landesliga eingestuft.

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