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SC Westfalia Herne
Haneke denkt an Schadensersatzklage

Westfalia Herne: Sieg gegen Bezirksregierung
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Die Bezirksregierung Düsseldorf hat im Rechtsstreit mit Westfalia Herne eine bittere Niederlage eingesteckt. Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gibt SCW Recht.

Demnach darf der Klub die Werbung des Wettanbieters „888sport“ auch weiterhin auf der Internetseite haben. „Wir wussten, dass wir nichts illegales gemacht haben“, ist „Boss“ Horst Haneke erleichtert.

Rückblick: Im November 2010 hatte der NRW-Ligist den Sportwetten-Anbieter „888sport“ als neuen Sponsor gewonnen. Kurz darauf verlangte die Bezirksregierung Düsseldorf das Abschalten der Werbung auf der Vereins-Homepage und drohte mit einer Strafzahlung. Sie berief sich auf das staatliche Monopol auf Sportwetten in Deutschland – das der Europäische Gerichtshof zu diesem Zeitpunkt allerdings längst gekippt hatte.

Je nach Bundesland wird die aktuelle Rechtslage jedoch unterschiedlich bewertet. „In Hessen oder Baden-Württemberg unternehmen die Behörden seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nichts, Schleswig-Holstein hat Werbung für Internet-Sportwetten sogar ausdrücklich genehmigt“, weiß Horst Haneke. „Die Bezirksregierung Düsseldorf dagegen will keine Werbung für private Anbieter zulassen. Dass die Behörde in derselben Stadt sitzt wie der staatliche Wettanbieter, ist hoffentlich nur Zufall.“

Herne hat daraufhin per Eilverfahren gegen die Unterlassungsverfügung geklagt und jetzt gewonnen. „In den nächsten drei Wochen dürfen wir die Werbung für 888sport fortsetzen, danach nehmen wir sie bis zur Hauptverhandlung vom Netz“, Haneke. „Doch auch für die Hauptverhandlung rechnen wir uns gute Chancen aus, weil bislang fast alle vergleichbaren Verfahren im Sinne der Vereine und Wettanbieter ausgegangen sind.“

Somit muss der SCW auch nicht die angedrohte Strafe in Höhe von 10.000 Euro bezahlen. „Nach dem Drohbrief aus Düsseldorf müssen wir die Rechtslage jetzt trotzdem vor einem deutschen Gericht klären lassen“, meint Haneke und erklärt: „Die Profi-Klubs gehen vor Gericht, aber die meisten Amateur-Vereine scheuen den Rechtsstreit wegen der Kosten. Wir werden die Sache bis zu einer verbindlichen Entscheidung durchziehen. Schließlich geht es um unsere wirtschaftliche Zukunft. Wir benötigen ein Budget als Fundament für den Aufstieg in die Regionalliga.“

Da mittlerweile viele ähnlich gelagerte Fälle vor Verwaltungs- oder Oberlandesgerichten verhandelt wurden, will jetzt der Bundesgerichtshof Mitte März eine verbindliche Entscheidung treffen. „Wir gehen davon aus, dass der BGH wie die meisten anderen Gerichte pro Wettanbieter entscheiden“, erklärt SCW-Rechtsanwalt Guido Bongers aus Bad Homburg. Und Haneke verspricht: „Wenn wir in der Hauptverhandlung auch gewinnen sollten, werden wir die Bezirksregierung auf Schadensersatz verklagen. Denn uns ist richtig Kohle entgangen.“

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