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„Unzumutbar“
Brandenburger Fußballverband ruft Winterpause aus

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„Unzumutbar“ - Brandenburger Fußballverband ruft Winterpause aus
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Der Altersklassen-Fußball in Brandenburg ruht notgedrungen vorerst bis zum nächsten Jahr.

Von sofort an würden keinen Spiele mehr durchgeführt, teilte der Landesverband am späten Mittwoch mit. Zuvor hatte das Präsidium „in Abstimmung mit seinen Kreisen und dem Krisenstab beschlossen, mit dem Spielbetrieb in allen Altersklassen vorzeitig in die Winterpause zu gehen“, hieß es.

Grund dafür sind die verschärften Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie in Brandenburg. Das Kabinett hatte am Dienstag unter anderem beschlossen, dass auf Sportanlagen drinnen und draußen einschließlich der Schwimmbäder die 2G-Regel gilt. Zutritt haben nur geimpfte und genesene Personen.

Nicht gilt die 2G-Regel für den Trainings- und Wettkampfbetrieb der Berufssportlerinnen und -sportler, der Bundesligateams sowie der Leistungssportlerinnen und -sportler der Bundes- und Landeskader, wenn dort Hygienekonzepte angewendet werden.

„Zunächst bleibt festzustellen, dass uns die Möglichkeit gegeben war, unter veränderten Rahmenbedingungen in allen Altersklassen und Spielebenen des Verbandes, den Fußballsport auch weiter betreiben zu dürfen“, sagte FLB-Präsident Jens Kaden in einer Mitteilung des Landesverbandes: „Dennoch kann ich hierzu meine Enttäuschung nicht verbergen, dass wiederum eine Entscheidung der politischen Ebene getroffen worden ist, ohne den Verband im Vorfeld mit einzubeziehen bzw. Gehör zu verschaffen.“

Berechtigte Nachfragen stünden im Raum, klärende Erläuterungen würden fehlen und es sei „schlicht und ergreifend unzumutbar, es durch die ehrenamtlich geführten Vereine in der Kürze der Zeit bestimmungsgerecht und vertretbar umzusetzen. Dieser Sorge sind wir uns bewusst, gleichwohl darüber noch die Sorge über die Gesundheit der Menschen und der gemeinsame harte Kampf gegen den Virus steht“, sagte Kaden.

Vorausgesetzt, dass das Wetter es zulässt, soll der Spielbetrieb abhängig von den jeweiligen Rahmenterminkalendern auf Landes- und Kreisebene im Januar bzw. Februar wieder starten. Dann womöglich auch mit der erforderlichen 2G-Regelung, sofern diese zu diesem Zeitpunkt noch Bestand haben werde, hieß es.

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