Am Montag wird vor dem Münchner Landgericht in einer mündlichen Verhandlung der Widerspruch des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) gegen eine von Türkgücü erwirkte Einstweilige Verfügung verhandelt, die zur Aussetzung der Erstrundenpartie zwischen dem Regionalligisten FC Schweinfurt 05 und dem Bundesligisten FC Schalke 04 geführt hatte.
Im Falle einer Niederlage wolle Türkgücüs Präsident Hasan Kivran die nächste Instanz anrufen, berichtete die „Süddeutsche Zeitung“ am Samstag. „Uns geht's nicht ums Geld. Mittlerweile hat sich das Ganze so verhärtet, es geht im Grunde ums Prinzip“, wird Kivran zitiert.
Türkgücü pocht auf das Startrecht gegen Schalke. Der DFB-Pokal ist finanziell und für das Image lukrativ. Kivran glaubt, dass auch der BFV bei einem Misserfolg vor das Oberlandesgericht ziehen werde.
Die auf Kartellrecht spezialisierte 37. Zivilkammer des Münchner Landgerichtes hatte vor zwei Wochen nach einer kurzfristigen Klage von Türkgücü entschieden, dass der Drittliga-Aufsteiger anstelle der vom BFV gemeldeten Schweinfurter gegen Schalke antreten soll.
Der bayerische Verband will nun vor Gericht erreichen, dass es bei der ursprünglich getroffenen Regelung für den DFB-Pokal bleibt. BFV-Präsident Rainer Koch hofft auf eine „zeitnahe“ Entscheidung der Gerichte. Immerhin ist die zweite Runde des DFB-Pokals bereits für den 29./30. Oktober angesetzt. dpa