Dies bestätigte der Club am Montag nach einem entsprechenden Bericht der „Bild“-Zeitung. „Als Club hatten wir uns von Anfang an die Möglichkeit von Rechtsmitteln vor einem Zivilgericht offengehalten, da nicht davon auszugehen war, dass wir vor der Sportgerichtsbarkeit des DFB erfolgreich sein werden“, teilte der Club auf Anfrage mit.
Derzeit gehe es noch darum, gegen die diversen „Urteile“ des DFB die Berufungsfristen zu wahren, um dann gegebenenfalls einen Prozess vor einem Schiedsgericht anzustreben, hieß es weiter. Der SC Preußen Münster war vor dem Bundesgericht des Verbandes bereits am 3. Juli mit dem Widerspruch gegen den Beschluss des DFB-Bundestages gescheitert, die Saison in der 3. Liga nach der Corona-Pause fortzusetzen.
Zudem wies das DFB-Sportgericht drei weitere Einsprüche gegen Spielwertungen als unbegründet zurück. Es ging um das 2:3 beim FC Bayern München II am 3. Juni und die beiden 0:1-Niederlagen beim Chemnitzer FC am 16. Juni und bei Eintracht Braunschweig am 20. Juni.
Die Westfalen hatten beklagt, dass sie aufgrund behördlicher Anordnungen erst wenige Tage vor dem Wiederbeginn des Spielbetriebs das Mannschaftstraining aufnehmen durften. Andere Teams hätten früher wieder normal trainieren können.
Den sportlichen Abstieg wird der Club sicher nicht rückgängig machen können. Preußen-Präsident Christoph Strässer sagte der „Bild“: „Ich persönlich werde dafür plädieren, zumindest ein Verfahren als Musterprozess vor ordentlichen Gerichten weiterzubetreiben.“