„Die vom SCP eingelegten Rechtsmittel richten sich nur gegen diejenigen Entscheidungen und Resultate, die den Club negativ betreffen“, hieß es in einer Clubmitteilung vom Freitag zur generellen Haltung. Der abstiegsbedrohte Traditionsverein gehörte zu einer Zahl von Clubs, die strikt gegen eine Wiederaufnahme des Spielbetriebs nach der Corona-Pause waren.
Preußen Münster hatte beim DFB-Bundesgericht aus diesem Grund auch Verwaltungsbeschwerde gegen die Ansetzungen der Spieltage 28/29, 30-34 und 35-38 eingelegt. Das Bundesgericht hatte am Donnerstag die Beschwerde gegen die Ansetzung der Spieltage 28/29 als unbegründet abgewiesen.
Münster hatte gegen die kurzfristigen Entscheidungen des DFB-Bundestages zur Wiederaufnahme des Spielbetriebs und die darauffolgenden kurzfristigen Spielansetzungen die Rechtsmittel eingelegt und moniert, dass die unterschiedlich lange Vorbereitungszeit der Clubs nach der Corona-Pause für eine Wettbewerbsverzerrung sorge. Münster war aufgrund behördlicher Anordnung erst am 26. Mai und damit nur wenige Tage vor dem ersten Spiel gegen Halle (4:2) in das Mannschaftstraining eingestiegen und damit später als viele andere Teams der Liga.
Nicht zuletzt deshalb hatte der Club zudem Einspruch gegen die Wertung der Partie am 3. Juni beim FC Bayern München (2:3) am 29. Spieltag eingelegt. Eine Entscheidung des DFB-Sportgerichts dazu steht noch aus.