Der 2. Zivilsenat des Oberlandesgerichtes Thüringen hat die Berufungsklage der MB Beteiligungsgesellschaft (Kinowelt) gegen den Verein im vollen Umfang zurückgewiesen und zugleich eine Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) nicht zugelassen. Der Kinowelt-Ableger Sportwelt hatte den FC Carl Zeiss in den Jahren 1999 und 2000 mit einem Millionenbetrag unterstützt und sich über die Vermarktungsrechte Anteile an zukünftigen TV-Geldern gesichert.
Als die Sportwelt in die Insolvenz ging, kaufte der Klub die Rechte vom Insolvenzverwalter zurück und löste das Darlehen ab - alles zusammen für 130.000 Euro. Allerdings berief sich der Leipziger Medienunternehmer Michael Kölmel in der Folge darauf, dass die Rechte zu diesem Zeitpunkt bereits an eine andere Firma übertragen waren.