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DFB-Bundesgericht weist MSV-Berufung zurück

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3. Liga: DFB-Bundesgericht weist MSV-Berufung zurück
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Das Bundesgericht des DFB hat den Einspruch des MSV Duisburg gegen die Spielwertung der 1:3-Niederlage im Drittliga-Spiel gegen den BVB II erneut abgewiesen.

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Berufung des Drittligisten MSV Duisburg gegen die Wertung des Spiels gegen Borussia Dortmund II (1:3) zurückgewiesen. Das teilte der DFB am Donnerstagnachmittag mit. Es folgte damit der Vorinstanz, die Duisburgs Einspruch gegen die Wertung des verlorenen Drittligaspiels im Einzelrichterverfahren und anschließend auch im schriftlichen Verfahren zurückgewiesen hatte.

Bei der U23 des Bundesliga-Zweitplatzierten hatte Kapitän Franz Pfanne gespielt, obwohl er in der Partie zuvor zum fünften Mal eine Gelbe Karte in einem Drittliga-Spiel gesehen hatte. Allerdings hatte der Schiedsrichter der BVB-II-Partie gegen Meppen eine Gelbe Karte wegen eines Foulspiels gegen den ehemaligen Rödinghauser für Talent Maik Amedick eingetragen. Dieser hatte in der Partie allerdings nicht gespielt. Mittlerweile ist Amedick leihweise zum Regionalligisten SC Wiedenbrück gewechselt.

Nach Ansicht des MSV Duisburg war Pfanne demnach nicht spielberechtigt. Das Bundesgericht begründete in seinem Urteil, dass im Duisburger Spiel gegen Dortmund II indes keine Mitwirkung eines nicht einsatzberechtigen Spielers vorgelegen habe. Für Franz Pfanne waren in den im DFBnet veröffentlichten Spielberichten vor dem Spiel gegen Duisburg aufgrund des Schiedsrichterfehlers aus der Hinrunde lediglich vier Gelbe Karten vermerkt. mit dpa

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