Das teilte der Deutsche Fußball-Bund (DFB) am Donnerstag mit. „Aufgrund des jetzt vorliegenden Analyseergebnisses der B-Probe wird davon ausgegangen, dass ein Verstoß gegen anwendbare Anti-Doping-Vorschriften vorliegt“, heißt es.
Jetzt muss das DFB-Sportgericht über mögliche Sanktionen entscheiden. „Der HSV wird nun in enger Abstimmung mit seinem Spieler und im Austausch mit dem DFB die nächsten Schritte prüfen und festlegen“, schrieb der HSV auf seiner Homepage. Das Sportgericht kann einen Strafbescheid in schriftlicher Form festlegen oder eine Verhandlung am DFB-Sitz in Frankfurt/Main einberufen. Das wird mit großer Wahrscheinlichkeit im Januar nächsten Jahres sein.
Vuskovic war bei einer Trainingskontrolle am 16. September in Hamburg durch die Nationale Anti-Doping-Agentur Nada positiv auf Erythropoetin (Epo) getestet worden. Das Ergebnis wurde am 12. November vom DFB bekannt gegeben. Wenige Tage später wurde der 21 Jahre alte Kroate vorläufig gesperrt. Sollte er vom Sportgericht verurteilt werden, muss er mit einer vierjährigen Sperre rechnen.