Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) folgte am Freitag dem vorangegangenen Einzelrichter-Urteil, das Jovanovic ebenso wegen eines krass sportwidrigen Verhaltens in der Form einer Tätlichkeit gegen den Gegner nach zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit vier Spielen Sperre belegt hatte. Der Fortuna-Torjäger hatte dem Einzelrichter-Urteil nicht zugestimmt und die mündliche Verhandlung beantragt.
Jovanovic hatte sich im Zweitliga-Topspiel gegen Arminia Bielefeld (3:2) am vergangenen Freitag im Strafraum mit einem Ruck aus der Umklammerung seines Gegenspielers Andre Mijatovic befreit und diesen mit dem rechten Arm im Gesicht getroffen. Schiedsrichter Georg Schalk (Augsburg) hatte den Vorfall übersehen.
Der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, Hans E. Lorenz, sagte zur Begründung: "Das Sportgericht ist der Überzeugung, dass eine Tätlichkeit vorlag. Der Strafrahmen für eine Tätlichkeit liegt zwischen sechs Wochen und sechs Monaten Sperre. Das Strafmaß wird auf vier Spiele reduziert, da der Tätlichkeit eine Sportwidrigkeit seitens des Gegenspielers Mijatovic vorausging."